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Kompensation der Finanzhilfe an die Swissair wird vom Bundesrat als problematisch bezeichnet

PRESSEMITTEILUNG

Kompensation der Finanzhilfe an die Swissair wird vom Bundesrat als
problematisch bezeichnet

Eine Überarbeitung des Finanzplans zwecks vollständiger Kompensation der
Finanzhilfe an die Swissair erachtet der Bundesrat in zweierlei Hinsicht
als äusserst problematisch. Erstens, so hält er in seiner heute
erteilten Antwort auf eine Motion der SVP-Fraktion fest, handelt es sich
bei diesen Geldern um ausserordentliche und einmalige Mehrausgaben. Und
zweitens widerspräche eine Kompensation der Philosophie der
Schuldenbremse.

Die Fraktion der Schweizerischen Volkspartei (SVP) hatte in ihrer Motion
eine Überarbeitung des Finanzplans 2003-2005 verlangt. Integriert werden
sollten die Ausgabenpositionen für die Swissair. Weiter verlangte die
SVP, „die Ausgaben für die SR-Line“ seien ohne weitere Verschuldung zu
kompensieren.

In seiner Antwor schreibt der Bundesrat, da es sich bei den Beiträgen an
die Swissair um ausserordentliche und einmalige Mehrausgaben handle,
könne eine Kompensation im Finanzplan, bei den ordentlichen, jährlich
wiederkehrenden Ausgaben, kaum als sinnvoll bezeichnet werden. Zudem
widerspreche eine Kompensation der Philosophie der Schuldenbremse,
welche bei ausserordentlichem Zahlungsbedarf eine Erhöhung der
Ausgabenplafonds erlaube. Im Falle der Swissair seien die Kriterien für
den ausserordentlichen Zahlungsbedarf erfüllt gewesen.

Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

Auskunft: Andreas Pfammatter, Eidg. Finanzverwaltung, Tel.: 031 322 60
54

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13.2.2002