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Umsetzung des Geldwäschereigesetzes: Der Bundesrat folgt den Empfehlungen der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrats

PRESSEMITTEILUNG

Umsetzung des Geldwäschereigesetzes:
Der Bundesrat folgt den Empfehlungen der Geschäftsprüfungskommission des
Nationalrats

Die Stellungnahme des Bundesrates zum Bericht der
Geschäftsprüfungskommis-sion des Nationalrats über die Probleme beim
Vollzug des Geldwäscherei-gesetzes liegt nun vor. Im Wesentlichen
bestätigt der Bundesrat darin die Feststellungen des Berichts und stimmt
den Empfehlungen zu. Ein Teil dieser Empfehlungen wurde bereits
realisiert, die restlichen sollen innert nützlicher Frist umgesetzt
werden. Für den Bundesrat ist es ausserordentlich wichtig, dass die
Mängel, die der Bericht aufgezeigt hat, rasch beseitigt werden. Damit
bekräftigt die Landesregierung ihren unbedingten Willen zur Umsetzung
des Gesetzes.

Am 29. Juni 2001 hat die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrats
(GPK-N) dem Bundesrat einen Bericht vorgelegt, der folgenden Titel
trägt: "Vollzugsprobleme bei der Umsetzung des Geldwäschereigesetzes:
Die Aufsicht über die Finanzintermediäre ge-mäss Artikel 2 Absatz 3
GwG." Der Bericht beruht auf einer eingehenden Analyse der damaligen
Situation. Er identifiziert verschiedene Problemkreise und formuliert zu
Handen des Bundesrates Empfehlungen. Diese betreffen:

? die Organisation und die Ressourcen der Kontrollstelle, das heisst,
die Massnah-men, die ergriffen werden müssen, damit diese alle ihre
gesetzlichen Aufgaben innert nützlicher Frist bewältigen kann;
? die Problematik der Unterstellung unter das GwG, namentlich die
Transparenz und die Kommunikation in Bezug auf die Vollzugspraxis der
Kontrollstelle;
? die Einführung einer Bagatellfall-Regelung;
? die Praxis des Rechtsdienstes, den Rechtsweg und die Sanktionen bei
Verstös-sen gegen das GwG;
? die Überprüfung, ob der Beirat weiterhin sinnvoll ist oder nicht;
? das einheitliche Auftreten der bei der Bekämpfung der Geldwäscherei
involvierten Stellen der Bundesverwaltung und
? die Erarbeitung eines Konzepts, wie über die positiven
Errungenschaften im Voll-zug des GwG informiert werden kann, und dessen
Umsetzung.

Der Bundesrat ist im wesentlichen mit den Empfehlungen der
Geschäftsprüfungs-kommission einverstanden. Die folgende Übersicht
zeigt, dass die Massnahmen - wenn sie nicht bereits vollständig
realisiert sind - in den kommenden Monaten umgesetzt werden.

Gegenwärtiger Stand bei der Umsetzung der wichtigsten geforderten
Massnahmen

? Auf den 1. Januar 2001 erhielt die Kontrollstelle den Status einer
Abteilung. Im Herbst 2001 wurde sie mit einer neuen Leitungsstruktur,
bestehend aus vier Sektionen, und mit 25 Vollzeitstellen ausgestattet.
Auf den 1. Januar 2002 konnten die beiden verbleibenden
Sektionsleitungsstellen besetzt werden. Zu diesem Zeitpunkt
be-schäftigte die Kontrollstelle 21 Personen, die zusammen 18,9
Vollzeitstellen belegen.
? Die Revision der der Kontrollstelle direkt unterstellten
Finanzintermediäre wird von den für den Geldwäschereibereich
akkreditierten Revisionsstellen vorge-nommen. Diese halten sich dabei an
ein genau umschriebenes Pflichtenheft. Die Liste der akkreditierten
Revisionsstellen wird noch im Januar 2002 veröffentlicht. Die
Kontrollstelle selbst nimmt die Revision der
Selbstregulierungs-organisationen (SRO) an die Hand. Mit den vorhandenen
Ressourcen sollte sie damit noch in der ersten Hälfte des Jahres 2002
beginnen können.
? Die Behandlung der Gesuche um direkte Unterstellung unter die
Kontrollstelle läuft auf Volltouren. Die ersten Bewilligungen wurden im
Dezember 2001 erteilt. Die Arbeiten sollten bis Ende des kommenden
Sommers abgeschlossen sein.
? Zur Klärung der Unterstellungsproblematik und als Beitrag zur
Rechtssicherheit will die Kontrollstelle spätestens im Frühjahr ein
Rundschreiben veröffentlichen, in dem sie einerseits ihre Interpretation
der allgemeinen Bestimmung von Artikel 2 Absatz 3 GwG darlegt und
andererseits die dem GwG unterstellten Tätigkeiten  typisiert. Für ihre
Auslegung von Artikel 2 Absatz 3 GwG stützt sich die Kontrollstelle auf
Text und Zweck des Gesetzes, auf Definitionen und Bei-spiele der
internationalen Financial Action Task Force on Money Laundering  (FATF)
und auf das jeder Tätigkeit immanente Geldwäschereirisiko.
? Unter dem Vorsitz der Leiterin der Kontrollstelle wurde eine
Arbeitsgruppe ins Leben gerufen. Diese soll prüfen, ob sich eine
Bagatellfall-Regelung mit dem GwG und den Empfehlungen der FATF
vereinbaren lässt oder nicht, und die Schwellenwerte, die für eine
Unterstellung massgebend sind, festlegen. Das Ergebnis dieser Arbeiten
wird noch diesen Frühling bekannt gegeben.
? Was die Praxis des Rechtsdienstes und die Rechtswege anbelangt, so
wird eine unabhängige Beschwerdeinstanz geschaffen, die gegen
Verfügungen der Kontroll-stelle angerufen werden kann. Damit wird das
Problem der Mehrfachfunktion des Rechtsdienstes gelöst, der bisher als
beratende Instanz, als Beschwerdeinstanz wie auch als
Strafverfolgungsbehörde tätig war.
? Der Beirat wurde im Januar 2001 als beratendes Organ, das sich mit
Grundsatz- und Strategiefragen befasste, eingesetzt. Er hat zu
verschiedenen Themen qualitativ hochstehende Impulse gegeben und
massgebend dazu beigetragen, dass sich die Situation in der
Kontrollstelle weitgehend normalisiert hat. Deshalb hat der Bundesrat
kein Verständnis für die Kritik an diesem Organ, dies um so mehr, als es
noch kaum Zeit hatte, sich in die Dossiers zu vertiefen. Angesichts des
allgemeinen Umfelds und der Konsolidierung der Situation bei der
Kontrollstelle hat der Vorsteher des Eidgenössischen Finanzdepartements
- in Übereinstimmung mit dem Chef der Eidgenössischen Finanzverwaltung,
der neuen Chefin der Kontrollstelle, dem Präsidenten und den Mitgliedern
des Beirats - jedoch beschlossen, dieses Organ nicht beizubehalten.
Dessen letzte Sitzung fand am 6. Dezember 2001 statt. Doch auch in
Zukunft werden das Fachwissen und die Kenntnisse unabhängiger Fachleute
bei der Behandlung bestimmter Strategie- oder Grundsatzfragen für die
Kontrollstelle unerlässlich sein. Man wird auf anderem Weg punktuell
darauf zurückgreifen.

Gute und zweckmässige Umsetzung des GwG

Auf Grund der Empfehlungen des Berichts der Geschäftsprüfungskommission
vom 29. Juni 2001, aber auch auf Grund der Schlüsse, zu denen
Alt-Bundesrichter Karl Spühler in seiner im Auftrag des Vorstehers des
Eidgenössischen Finanzdepartements durch-geführten
Administrativuntersuchung gelangt ist, wurden Entscheide getroffen, dank
denen es möglich war, das erste Massnahmenpaket des EFD vom November
2000 zu vervollständigen und dessen Realisierung zu beschleunigen. Ziel
ist und bleibt, das GwG innert nützlicher Frist gut und zweckmässig im
Sinn und Geist des Gesetzgebers umzusetzen.

Der Bundesrat wird dieses Geschäft auch in den kommenden Monaten mit
besonderer Aufmerksamkeit verfolgen. Wenn die Entwicklung der Lage es
erfordert, wird er nicht zögern, alle zusätzlichen Massnahmen zu
ergreifen, die für die Erreichung der Ziele notwendig sind.

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

Auskunft: Frau Dina Balleyguier, Leiterin der Kontrollstelle, Tel. (031)
322 68 50

Weiterführende Informationen zu aktuellen Medienmitteilungen finden Sie
im "Hot Spot" auf unserer Website: www.efd.admin.ch.

18.1.2002