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Bundesgesetz über die Anlagefonds soll teilrevidiert werden

PRESSEMITTEILUNG

Bundesgesetz über die Anlagefonds soll teilrevidiert werden

Weil der EU-Ministerrat am 4. Dezember 2001 bedeutende materielle
Änderungen der EU-Fondsrichtlinie verabschiedet hat,  muss die Schweiz
das Bundesgesetz über die Anlagefonds (AFG) revidieren, wenn sie
weiterhin hinsichtlich ihrer Fondsgesetzgebung EU-kompatibel bleiben
will. Der Bundesrat hat heute zu diesem Zweck das Eidg.
Finanzdepartement (EFD) mit der Einsetzung einer Expertenkommission
beauftragt. Der Bericht der Kommission soll bis Ende 2002 vorliegen.
Die Entwicklung auf dem Fondsmarkt ist seit der letzten Revision des
Anlagefondsgesetzes Anfang der neunziger Jahre nicht still gestanden.
Das Europäische Parlament hat am 23. Oktober 2001 zwei
Änderungsvorschläge der aus dem Jahre 1985 stammenden EU-Fondsrichtlinie
einstimmig genehmigt. Diese Änderungsvorschläge wurden vom
EU-Ministerrat am 4. Dezember 2001 endgültig verabschiedet. Die erste
bedeutende materielle Revision der Anlagefondsrichtlinie seit über 15
Jahren in der EU ist bereits am 15. Dezember 2001 in Kraft getreten.
Will die Schweiz weiterhin hinsichtlich ihrer Fondsgesetzgebung
EU-kompatibel sein, muss sie darum das AFG revidieren.
Darüber hinaus sprechen auch zahlreiche binnenwirtschaftliche Revisions-
und Liberalisierungspostulate für eine Revision. Das wohl materiell
wichtigste Traktandum ist die Prüfung der Ausdehnung des heute auf
vertragliche Anlagefonds beschränkten Geltungsbereichs des AFG. Zudem
soll die Unterstellung der heute ausdrücklich vom Geltungsbereich des
AFG ausgeschlossenen Investmentgesellschaften geprüft werden. Deren
Nichtunterstellung war bereits Gegenstand parlamentarischer Vorstösse.

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

Auskunft:  Barbara Schaerer, Eidg. Finanzverwaltung, Tel.: (031) 322 60
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16.1.2002