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Neue Airline: Zürcher Ja als erfreuliches Signal; 13.1.2002


Stellungnahme des Bundesrates
Neue Airline: Zürcher Ja als erfreuliches Signal; 13.1.2002

Für den Bundesrat ist die Zustimmung der Zürcher Stimmberechtigten zur
Kantonsbeteiligung an der neuen Fluggesellschaft in mehrfacher Hinsicht
ein positives Signal. Er bewertet das Abstimmungsresultat als weiteren
erfreulichen Schritt auf dem Weg zum erfolgreichen Aufbau der neuen
nationalen Airline.

Für den Bundesrat ist die Zustimmung der Zürcher Stimmberechtigten zur
Kantonsbeteiligung an der neuen Fluggesellschaft im Umfang von 300
Millionen Franken und zur Stützung von betriebsnotwendigen
Infrastrukturen mit einer Garantie von 100 Millionen Franken in
mehrfacher Hinsicht ein positives Signal. Der Bundesrat bewertet das
Abstimmungsresultat als weiteren erfreulichen Schritt auf dem Weg zum
erfolgreichen Aufbau der neuen nationalen Airline. Zum einen sind mit
dem positiven Abstimmungsausgang auch bezüglich Kapitalausstattung
optimale Voraussetzungen für den Start der neuen Gesellschaft
geschaffen. Zum anderen ist es wichtig, dass der am stärksten betroffene
Standortkanton mit seinem Ja ein vom Souverän legitimiertes Zeichen
gesetzt hat. Dieses dürfte auch die übrigen Kantone ermutigen, sich
gemäss dem vorgesehenen Verteilschlüssel an der neuen Airline zu
beteiligen. Der Bundesrat erinnert daran, dass die Beteiligung des
Bundes am Aufbau einer neuen nationalen Airline mit dem gesetzlich
verankerten öffentlichen Interesse an der Anbindung der Schweiz ans
internationale Flugnetz begründet ist. Zudem können mit einer nationalen
Airline Standortvorteile gewahrt, Knowhow erhalten und massive
Arbeitsplatzverluste vermieden werden. Ein Nein hätte bekanntlich
schmerzhafte quantitative und qualitative Abstriche am Projekt zur Folge
gehabt, die sich auch volkswirtschaftlich und sozial negativ ausgewirkt
hätten. Das Zürcher Ja hingegen stärkt das von privaten und öffentlichen
Investoren finanzierte Projekt nachhaltig.

(Auskünfte: Daniel Eckmann, Kommunikation EFD, 079 408 69 70)

Bundeskanzlei, Informationsdienst

13. Januar 2002