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Beschränkung auf einjährige Gegenwartsbemessung auch bei natürlichen Personen

PRESSEMITTEILUNG

Beschränkung auf einjährige Gegenwartsbemessung  auch bei natürlichen
Personen

Damit die einjährige Gegenwartsbemessung zum einzigen Bemessungssystem
auch für natürliche Personen wird, müssen im Bundesgesetz über die
direkte Bundessteuer (DBG) und im Steuerharmonisierungsgesetz (StHG)
Bestimmungen geändert werden. Der Bundesrat beabsichtigt daher, der
Bundesversammlung eine Botschaft über die Vereinheitlichung der
zeitlichen Bemessung der direkten Steuern zu unterbreiten.

In einem zu Handen der Bundesversammlung erstellten Bericht über die
Vereinheitlichung der zeitlichen Bemessung der Steuern bei natürlichen
Personen wird festgehalten, dass die Umstellung auf die einjährige
Gegenwartsbemessung voraussichtlich 2003 abgeschlossen sei. Die drei
Kantone Tessin, Waadt und Wallis, welche für natürliche Personen noch
die zweijährige Vergangenheitsbemessung praktizieren, hätten bereits die
notwendigen Massnahmen für den Übergang zur einjährigen
Gegenwartsbemessung ergriffen.

Damit die Vereinheitlichung der zeitlichen Bemessung auch für natürliche
Personen rechtlich verankert werden könne, seien auf Bundesebene
Bestimmungen im DBG und im StHG zu ändern, heisst es im Bericht. Demnach
seien die Bestimmungen zur zweijährigen Vergangenheitsbemessung zu
streichen und diejenigen zu belassen, welche die einjährige
Gegenwartsbemessung betreffen. Zudem werde man prüfen müssen, ob gewisse
materielle Fragen nicht auf Verordnungs-, sondern auf Gesetzesstufe
geregelt werden sollten. Eine Vereinheitlichung des Bemessungssystems
auf Gesetzesebene sei ab der Steuerperiode 2005 realistisch.

Der Bundesrat ist der Auffassung, dass mit der Vereinheitlichung der
zeitlichen Bemessung ein bedeutender Schritt hin zur formellen
Harmonisierung der direkten Steuern des Bundes, der Kantone und der
Gemeinden gemacht werde. Im Bereich der direkten Steuern finde dadurch
auch eine Annäherung an die europäische Gesetzgebung statt, da die
einjährige Gegenwartsbemessung das in Europa generell verbreitete
Bemessungssystem sei.

Die Vereinheitlichung der zeitlichen Bemessung des Einkommens und
Vermögens der natürlichen Personen sowie des Gewinnes und Kapitals der
juristischen Personen ist einer der Kernpunkte der Steuerharmonisierung.
In den Beratungen von DBG und StHG hatte sich das Parlament jedoch nur
bei juristischen Personen, nicht aber bei den natürlichen Personen auf
die einjährige Gegenwartsbemessung einigen können. Für die natürlichen
Personen bestanden bisher zwei Optionen: Die zweijährige Steuerperiode
mit Vergangenheitsbemessung oder die einjährige Steuerperiode mit
Gegenwartsbemessung. Wenn nun auch noch das Tessin, die Waadt und das
Wallis freiwillig einen Systemwechsel vornehmen, gilt die einjährige
Gegenwartsbemessung in allen Kantonen.

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

Auskunft: Jean-Blaise Paschoud, Eidg. Steuerverwaltung, Tel. (031) 323
52 27

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9.1.2002