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Keine Reduktion der Personalausgaben in der Bundesverwaltung

PRESSEMITTEILUNG

Parlamentarischer Vorstoss

Keine Reduktion der Personalausgaben in der Bundesverwaltung

Der Bundesrat ist nicht bereit, die Personalausgaben in der ganzen
Bundesverwaltung bis Anfang der nächsten Legislatur zu reduzieren. Eine
Senkung der Ausgaben hatte die Fraktion der Schweiz. Volkspartei (SVP)
mit einer Motion verlangt. In seiner heutigen Antwort auf dieses
Begehren macht der Bundesrat auf die entsprechenden Konsequenzen
aufmerksam. Diese wären für den Arbeitgeber Bund am Arbeitsmarkt und
bezüglich der Aufgabenerfüllung gravierend. Der Bundesrat lehnt die
Motion darum ab.

Mit einer Motion hatte die Schweizerische Volkspartei den Bundesrat
beauftragen wollen, die Personalausgaben bis Anfang der nächsten
Legislatur (2004) in der ganzen Bundesverwaltung um 5 %, beim Bundesamt
für Landwirtschaft (BLW) um 10 %, beim Bundesamt für Umwelt, Wald und
Landschaft (BUWAL) um 10 % und beim Departement für Verteidigung,
Bevölkerung und Sport (VBS) um 15 % zu senken.

Der Bundesrat zeigt anhand von konkreten Beispielen, warum er die Motion
ablehnt. Die gesamten Einsparungen von 218 Millionen (entspricht der
geforderten Kürzung der Personalausgaben im Umfang von 5 %) könnten nur
realisiert werden, wenn sämtliche Vakanzen 11 Lohnklassen tiefer
eingereiht würden (durchschnittlich um 30'000 Franken). Die übrigen 144
Millionen Franken der Sparvorgabe, welche sich aus den Forderungen der
Motionärin beim VBS, BLW und BUWAL ergäben, wären über Stellenabbau im
Umfang von 1'200 Stellen einzusparen.

Ein Abbau in diesem Umfang, so der Bundesrat weiter, könnte nicht ohne
massiven Leistungsabbau aufgefangen werden. Insbesondere beim BLW und
beim BUWAL, bei welchen zusätzliche Sparmassnahmen gefordert wurden,
hätte der Abbau einschneidende Auswirkungen auf die Leistungserbringung.
Die Folge wäre eine drastische Verzichtsplanung bei den Aufgaben. Dieser
müsste das Parlament zustimmen, da sich die Aufgaben auf
Gesetzesaufträge stützen. Beim VBS würde die beantragte Kürzung von 15 %
die Umsetzung der Armee XXI massiv gefährden. Sozialverträglich
abgefederte Lösungen könnten einerseits nur durch die vernünftige
Staffelung auf der Zeitachse umgesetzt werden und andererseits wäre  bei
jedem Stellenabbau im grösseren Ausmass auch mit Sozialplankosten zu
rechnen. Diese würden oftmals die erzielten Einsparungen über Jahre
hinaus kompensieren.

Die aufgezeigten Konsequenzen der Motion veranschaulichen, dass deren
Annahme für den Arbeitgeber Bund am Arbeitsmarkt und bezüglich der
Aufgabenerfüllung gravierende und nicht verantwortbare Folgen hätte. Die
Motion wird darum vom Bundesrat als unrealistisch eingestuft und zur
Ablehnung empfohlen.

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

Auskunft: Markus Heuberger, Eidg. Personalamt, Tel. 031 322 62 52

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19.12.2001