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Dividendenbesteuerung im Verhältnis zu Deutschland: Durchbruch erzielt

PRESSEMITTEILUNG

Dividendenbesteuerung im Verhältnis zu Deutschland: Durchbruch erzielt

Ein Protokoll zur Änderung des schweizerisch-deutschen
Doppelbesteuerungsabkommens ist am letzten Freitag, 7. Dezember, von
Vertretern des Bundesministeriums der Finanzen und der Eidgenössischen
Steuerverwaltung paraphiert worden. Die wichtigen Elemente dieses
Protokolls sind die vollständige Entlastung der Dividenden aus
wesentlichen Beteiligungen an Kapitalgesellschaften von Quellensteuern
mit Wirkung ab 1. Januar 2002 sowie eine Erweiterung des
zwischenstaatlichen Auskunftsverkehrs in Fällen von Steuerbetrug. Damit
konnte ein Durchbruch in wichtigen steuerlichen Fragen erreicht werden,
die jahrelang zwischen beiden Staaten strittig waren.

Ziel der Schweiz ist es, alle Doppelbesteuerungsabkommen mit
EU-Mitgliedsstaaten an die sogenannte EU-Mutter-Tochterrichtlinie
anzupassen, um damit Konkurrenznachteile für schweizerische,
grenzüberschreitend tätige Unternehmen zu beseitigen und gleichzeitig
den Wirtschaftsstandort zu stärken. Diesem Ziel ist die Schweiz nun
einen wichtigen Schritt näher gekommen.

Was die neu vereinbarte Amtshilfebestimmung angeht, so ist sie mit jener
vergleichbar, die im Verhältnis zu den Vereinigten Staaten von Amerika
gilt.

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

Auskunft:
Prof. Robert Waldburger, Eidg. Steuerverwaltung, Tel.: (031) 322 71 3
Andreas Kolb, Eidg. Steuerverwaltung, Tel.: (031) 322 71 57

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11.12.2001