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Neuer Schweizer Pass wird termingerecht eingeführt

PRESSEMITTEILUNG

Neuer Schweizer Pass wird termingerecht eingeführt

Die von der Bundesverwaltung beschlossene Ausführung und Ausstattung des
neuen Passes stehen nicht im Widerspruch zu den in der Ausschreibung von
1999 festgesetzten Auflagen und die termingerechte Inverkehrsetzung des
neuen Passes ist auch nicht gefährdet. Dies schreibt der Bundesrat in
seiner heute verabschiedeten Antwort auf eine Interpellation von
Nationalrätin Thérèse Meyer (CVP/FR).

Nationalrätin Meyer hatte in ihrer Interpellation die Frage aufgeworfen,
ob nicht der Umstand, dass das Bundesamt für Bau-ten und Logistik (BBL)
ohne entsprechende Erfahrung die Ausgestaltung des neuen Passes
übernehme, zusätzliche Kosten verursachen werde und der für 2003
vor-gesehene neue Pass nur mit Verspätung in Verkehr gesetzt würde.
Zusätzlich wollte sie wissen, ob die von der Bundesverwaltung
beschlossene Aus-führung und Ausstattung des neuen Passes nicht im
Widerspruch zu den in der Aus-schreibung von 1999 festgesetzten Auflagen
stünden.

In seiner Antwort hält der Bun-desrat fest, dass bis anhin die Schweizer
Pässe durch die kantonalen Passbüros personalisiert worden seien und
eine private Unternehmung die Pässe konfektioniert, also gebunden habe.
Ab dem Jahre 2003 werde die Personalisierung der Passdoku-mente aus
Sicherheitsgründen beim BBL zentralisiert. Dieser Entscheid sei auch
aufgrund einer umfassenden Güterabwägung getrof-fen worden. Der Nutzen
dieser Lösung sei höher eingeschätzt worden als die damit verbundenen
Investitio-nen. Die getroffene Lösung stehe nicht im Widerspruch zu den
in der Ausschreibung von 1999 festgesetzten Auflagen. Die Anbieter seien
klar und unmissverständlich darüber informiert worden, dass die gewählte
zentrale Lösung vorbehalten bleibe. Einer termingerechten
Inverkehrsetzung des neuen Passes stehe nichts im Wege.

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

Auskunft: Richard Flury, Eidg. Finanzverwaltung, Tel.: (031) 323 55 48

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7.12.2001