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Steuerpaket 2001: Erhebliche Mindereinnahmen für die Kantone

PRESSEMITTEILUNG

Steuerpaket 2001: Erhebliche Mindereinnahmen für die Kantone

Die nationalrätlichen Beschlüsse zum Steuerpaket 2001 haben erhebliche
zusätzliche Mindereinnahmen für die Kantone zur Folge. Wie der Bundesrat
heute in seiner Antwort auf eine Interpellation von Nationalrat Roberto
Zanetti (SP/SO) bekannt gab, vermindert sich der Ertrag aus dem
Kantonsanteil an der direkten Bundessteuer gegenüber dem bundesrätlichen
Antrag um 165 Millionen auf insgesamt 590 Millionen Franken pro Jahr.
Schätzungen über die Mindererträge bei den Staats- und Gemeindesteuern
liegen derzeit noch nicht vor, die Ausfälle dürften jedoch auch in
diesem Bereich signifikant sein.

Nach den nationalrätlichen Beschlüssen zum Steuerpaket 2001 wollte
Zanetti vom Bundesrat über die finanziellen, administrativen und
rechtlichen Folgen für die Kantone ins Bild gesetzt werden. Laut
Bundesrat ist eine Aufschlüsselung der finanziellen Folgen auf die
einzelnen Kantone nur bei der direkten Bundessteuer im Bereich der
Ehepaar- und Familienbesteuerung bekannt. Für die übrigen Bereiche
liegen keine exakten Zahlen vor. Die Eidgenössische Steuerverwaltung hat
jedoch mit einigen Kantonen Kontakt aufgenommen, um auch hierzu eine
Übersicht zu gewinnen.

Bei der Reform der Ehepaar- und Familienbesteuerung ergeben sich für die
Kantone wegen den höheren Kinder- und Kinderbetreuungsabzügen
zusätzliche Mindereinnahmen von 10 Millionen Franken. Die zahlenmässigen
Auswirkungen des einzuführenden Splitting-Modells und der übrigen
Massnahmen für die Kantonssteuer lassen sich auf Grund der kantonalen
Tarifautonomie jedoch nicht zum Voraus ermitteln. Die Einführung eines
Wahlrechts für Konkubinatspaare mit Kindern, wie Ehepaare besteuert zu
werden, bevorzugt diese tendenziell gegenüber den Ehepaaren.

Durch den Beschluss des Nationalrats, den Gewinnsteuersatz für
Kapitalgesellschaften und Genossenschaften bei der direkten Bundessteuer
von 8,5 auf 8 Prozent herabzusetzen, entstehen bei der direkten
Bundessteuer Mindereinnahmen von 300 Millionen Franken. Davon entfallen
90 Millionen auf die Kantone.

Die Ausgestaltung des Systemwechsels bei der Besteuerung des
selbstgenutzten Wohneigentums hat für die Kantone weitere
Mindereinnahmen von 65 Millionen Franken zur Folge. Die zusätzlichen
Ausfälle bei den Staats- und Gemeindesteuern dürften erheblich sein. Zur
Zeit können diese aber weder für die Gesamtheit der Kantone noch für die
einzelnen Kantone quantifiziert werden.

Da die Stände am Ertrag der Stempelabgaben nicht beteiligt sind, ergeben
sich im Bereich der Umsatzabgabe keine Mindereinnahmen. Auch im
administrativen Bereich werden diese nicht tangiert, weil sie am Vollzug
des Stempelgesetzes nicht mitwirken.

Laut Bundesrat steigen die Mindereinnahmen aus der direkten Bundessteuer
für die Gesamtheit der Kantone somit um insgesamt 165 Millionen auf 590
Millionen Franken pro Jahr.

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

Auskunft: Roger Braunschweig, Eidg. Steuerverwaltung, Tel. (031) 322 71
24

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7.12.2001