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Berichterstattung zur Subventionsüberprüfung eignet sich nicht als Sparprogramm

PRESSEMITTEILUNG

Berichterstattung zur Subventionsüberprüfung eignet sich nicht als
Sparprogramm

Die Berichterstattung zur Subventionsüberprüfung soll nicht den
Charakter eines Sparprogramms erhalten. Wie die knappen Steuermittel den
verschiedenen Aufgabenbereichen zugeteilt werden sollen, muss nach
Ansicht des Bundesrates weiterhin im Rahmen der gesamten Haushaltpolitik
angegangen werden. Er lehnt darum eine Motion der Fraktion der
Schweizerischen Volkspartei (SVP) ab.

Die SVP-Fraktion hatte in ihrer Motion verlangt, dass der Bundesrat auf
der Grundlage der nächsten Subventionsberichte dem Parlament Vorlagen zu
präsentieren habe, wie die Subventionen auf Anfang der nächsten
Legislatur um mindestens 1 Milliarde Franken (rund 3,5% aller
Subventionen) zu kürzen seien.

In seiner Stellungnahme hält der Bundesrat fest, dass der gesetzliche
Auftrag zur Subventionsüberprüfung in erster Linie den Nachweis zum
Gegenstand habe, ob die Bestimmungen in Spezialgesetzen und Verordnungen
den Grundsätzen des Subventionsgesetzes entsprächen. Insbesondere müsse
überprüft werden, ob die Subventionen ihren Zweck auf wirtschaftliche
und wirkungsvolle Art erreichten, einheitlich und gerecht geleistet
würden sowie in ihrer Ausgestaltung den finanzpolitischen Erfordernissen
Rechnung trügen. Die Subventionsüberprüfung habe deshalb nicht den
Charakter eines Sparprogramms.

Übergeordnetes Instrument zur Sicherstellung einer nachhaltigen
Finanzpolitik ist aus Sicht des Bundesrates die Schuldenbremse, welche
das Haushaltsziel 2001 ablösen wird. Die zulässigen Ausgaben sollen in
Zukunft nach den Einnahmen und der Konjunkturlage bemessen werden. Über
einen Konjunkturzyklus hinweg ist die Rechnung auszugleichen. Im Fall
einer Überschreitung des Ausgabenplafonds sind Bundesrat und Parlament
verpflichtet, diese durch Sparmassnahmen in den folgenden Jahren zu
kompensieren. Diese Einsparungen werden sich nicht auf den
Subventionsbereich beschränken, sondern können sämtliche Bundesausgaben
betreffen.

Der Bundesrat vertritt die Auffassung, dass eine Subventionsüberprüfung
und Sparmassnahmen nicht die gleiche Zielsetzung verfolgen und deshalb
getrennt voneinander zu behandeln seien. Insbesondere hält er aber fest,
dass er Massnahmen zum Subventionsabbau nicht losgelöst von der
Umsetzung der Schuldenbremse unterbreiten will. Die Erarbeitung einer
allein auf die Reduktion der Subventionen beschränkten Vorlage erachtet
er als nicht zielführend.

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

Auskunft: Thomas Brügger, Eidg. Finanzverwaltung, 031 324 92 16

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7.12.2001