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Regelung der Betriebssparkassen wird überprüft

PRESSEMITTEILUNG

Regelung der Betriebssparkassen wird überprüft

Der Bundesrat unterstützt die Forderung nach einer Überprüfung der
Regelung der betriebseigenen Depositenkassen.  Er hat heute beantragt,
ein entsprechendes Postulat von Nationalrat Bernhard Hess (SD/BE)
entgegenzunehmen.
Wie der Fall Swissair gezeigt hat, sind Privateinlagen der
ArbeitnehmerInnen bei den Betriebssparkassen schlecht geschützt.
Gestützt auf eine Ausnahmeregelung in der Bankenverordnung (Art. 3a Abs.
4 lit. e) unterstehen diese Sparkassen nämlich nicht dem Bankengesetz
und damit auch nicht der Aufsicht der Bankenkommission. Demzufolge
gelten auch alle weiteren Vorschriften des Bankengesetzes für diese
Sparkassen nicht, namentlich die Reservebildung, Eigenmittel,
Klumpenrisiken usw. Kommt dazu, dass die Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer keinen Einlegerschutz bis zu 30'000 Franken geniessen, wie
dies bei den übrigen Banken der Fall ist. Der Bundesrat ist deshalb
bereit zu prüfen, inwiefern die Risiken der Betriebssparkassen minimiert
werden können.

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

Auskunft: Barbara Schaerer, Eidg. Finanzverwaltung, Tel 031 322 60 18

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7.12.2001