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Umfassende Aufsicht über die Vermögensverwalter wird geprüft

PRESSEMITTEILUNG

Umfassende Aufsicht über die Vermögensverwalter wird geprüft

Der Bundesrat wird prüfen, ob die Aufsicht über die Vermögensverwalter
erweitert werden soll. Dies hält er in seiner heutigen Antwort auf eine
Motion von Nationalrat Felix Walker (CVP/SG) fest, wobei er betont, dass
die Vermögensverwalter bereits heute dem Geldwäschereigesetz unterstehen
und verschiedene Sorgfaltspflichten einhalten müssen.

Walker hatte den Bundesrat in einer Motion aufgefordert,
Gesetzesgrundlagen für eine umfassende Aufsicht über die
Vermögensverwalter zu schaffen, da die bestehenden Sorgfaltspflichten
nach Geldwäschereigesetz nicht genügten. Der Bundesrat verschliesst sich
diesem Anliegen nicht. Wie bereits die Expertengruppe
Finanzmarktaufsicht unter dem Vorsitz von Professor Jean-Baptiste
Zufferey in ihrem Schlussbericht vom 16. November 2000 festgehalten hat,
erscheint eine umfassende Aufsicht über die unabhängigen
Vermögensverwalter aus verschiedenen Gründen wünschenswert. Namentlich
entspricht eine solche Aufsicht dem internationalen Standard und
garantiert Wettbewerbsneutralität zwischen den unabhängigen
Vermögensverwaltern und den Banken, die ebenfalls Vermögensverwaltung
betreiben.

Der Bundesrat hat eine Expertenkommission eingesetzt, welche beauftragt
wurde, die Umsetzung der verschiedenen Empfehlungen der Expertengruppe
Zufferey zu konkretisieren und einen Gesetzesentwurf samt erläuterndem
Bericht vorzulegen. Die Expertenkommission wird insbesondere zu prüfen
haben, ob eine Erweiterung der Aufsicht über die unabhängigen
Vermögensverwalter personell und organisatorisch machbar ist. Eine
Erweiterung der Aufsicht würde nämlich die Zahl der heute
beaufsichtigten Institute um ein Mehrfaches anheben. Da die Machbarkeit
noch zu klären ist, beantragt der Bundesrat den Räten, die Motion in ein
Postulat umzuwandeln.

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

Auskunft: Barbara Schaerer, Rechtsdienst EFD, Tel 031 322 60 18

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7.12.2001