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Keine Bespitzelung von italienischen Bankkunden durch Schweizer Behörden

PRESSEMITTEILUNG

Keine Bespitzelung von italienischen Bankkunden durch Schweizer Behörden

Dem Bundesrat ist nicht bekannt, dass Schweizer Behörden der
italienischen Staatsanwaltschaft geholfen hätten, italienische
Staatsbürger bei Bankgeschäften in der Schweiz zu filmen. Dies schreibt
die Landesregierung in ihrer heutigen Antwort auf eine Interpellation
von Nationalrat Flavio Maspoli (Lega/TI), der sich auf einen
Zeitungsbericht der "Milano Finanza" gestützt hatte.

Weder bei der Bundesanwaltschaft, noch bei der Eidg. Steuerverwaltung
oder der Eidg. Bankenkommission habe man Kenntnis von solchen
Handlungen, schreibt der Bundesrat. Der Zeitungsartikel sei auch derart
vage gehalten, dass ohnehin erhebliche Zweifel an seinem Wahrheitsgehalt
angebracht seien. Die Bundesanwaltschaft sehe daher mangels konkreter
Anhaltspunkte auch keinen Anlass zu prüfen, ob verbotene Handlungen für
einen fremden Staat (Art. 271 StGB) oder wirtschaftlicher
Nachrichtendienst (Art. 273 StGB) vorliegen. Eine Verletzung des
Bankgeheimnisses wäre im Übrigen selbst dann nicht gegeben, wenn es zu
den geschilderten Vorkommnissen gekommen wäre, da dieses Delikt im
Wesentlichen nur von den Bankorganen selber - nicht aber von Dritten -
begangen werden könne.

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

Auskunft: Bruno Dorner, Eidg. Finanzdepartement, Tel. (031) 322 61 90

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7.12.2001