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Gefahr der Geldwäscherei im Kunst- und Schmuckhandel wird untersucht

PRESSEMITTEILUNG

Gefahr der Geldwäscherei im Kunst- und Schmuckhandel wird untersucht

Das Geldwäschereipotenzial im Kunst- und Schmuckhandel soll näher
geprüft werden. Der Bundesrat hat sich heute bereit erklärt, ein
entsprechendes Postulat von Nationalrat Hans Widmer (SP/LU)
entgegenzunehmen.

Das Schweizer Geldwäschereigesetz findet auf die Akteure des
Finanzsektors Anwendung. Verschiedene Untersuchungen lassen vermuten,
dass in den letzten Jahren eine gewisse Verlagerung der
Geldwäschereiaktivitäten stattgefunden hat. Neben dem „traditionellen“
Finanzsektor sind vermehrt auch andere Berufsgattungen
Geldwäschereihandlungen ausgesetzt. Verdachtsfälle sind insbesondere aus
dem Immobilien- und Kunsthandel bekannt. Die Hinweise für eine
Verlagerung der Geldwäschereiaktivitäten haben die Financial Action Task
Force (FATF) und die Europäische Union dazu bewogen, den Geltungsbereich
ihrer Geldwäschereibestimmungen zu überdenken. Die entsprechenden
Revisionsarbeiten wurden vor kurzem abgeschlossen (EU) oder sind noch im
Gange (FATF) .

Der Bundesrat ist entschlossen, der Geldwäscherei dezidiert
entgegenzutreten. Er hat schon in der Botschaft zum Geldwäschereigesetz
darauf hingewiesen, dass es denkbar ist, den Geltungsbereich des
Geldwäschereigesetzes zu erweitern, falls ausserhalb des Finanzsektors
Geldwäschereiprobleme auftreten sollten. Der Bundesrat ist deshalb
bereit, vertieft zu prüfen, inwiefern der Kunst- und Schmuckhandel einem
Geldwäschereirisiko ausgesetzt ist, und beantragt Annahme des Postulates
Widmer.

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

Auskunft: Barbara Schaerer, Rechtsdienst EFD, Tel.: (031) 322 60 18

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7.12.2001