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Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Zweiter Schritt im neuen Lohnsystem der Bundesverwaltung wird vorbereitet

PRESSEMITTEILUNG

Zweiter Schritt im neuen Lohnsystem der Bundesverwaltung wird
vorbereitet

Die etappenweise Realisierung des neuen Lohnsystems für das
Bundespersonal wird konsequent weitergeführt. Das Inkrafttreten des
Bundespersonalgesetzes (BPG) auf den 1. Januar 2002 ermöglicht die
Umsetzung des ersten Schritts. Heute hat der Bundesrat das weitere
Vorgehen im zweiten Schritt festgelegt.
Der Bundesrat legt beim zweiten Schritt grosses Gewicht auf die
Qualitätssicherung bei der Umsetzung des Lohnsystems in die Praxis.
Dabei werden die Erfahrungen der Departemente und der Bundeskanzlei
sowie die Akzeptanz bei den Mitarbeitenden evaluiert. Die Ergebnisse
fliessen anschliessend in die Schulung ein.
Für eine bessere Strukturierung und Überprüfung des Einreihungsgefüges
(Lohnklassen) in der Verwaltung sind die Instrumente der
Funktionsbewertung zu überarbeiten Der Bundesrat entscheidet dann über
mögliche Einreihungskorrekturen beim Spitzenkader. Ferner sollen
Massnahmen zur Vereinfachung des Lohnsystems vorbereitet werden (z.B.
Ablösung des Ortszuschlags durch marktorientierte Zuschläge nach Region,
örtlicher Infrastruktur und Branche).

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

Auskunft:
Thierry Borel, Eidg. Personalamt, Tel. 031 322 62 11
Stefan Adam, Eidg. Personalamt, Tel. 031 324 10 90

Weiterführende Informationen zu aktuellen Medienmitteilungen finden Sie
im "Hot Spot" auf unserer Website: www.efd.admin.ch.

7.12.2001