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Regionalpolitische Auswirkungen der Bundesausgaben

COMMUNIQUE DE PRESSE

Regionalpolitische Auswirkungen der Bundesausgaben

Der Bundesrat anerkennt, dass Informationen über die regionalpolitischen
Auswirkungen der Bundesausgaben von Bedeutung sind. Eine Aufstellung der
1999 getätigten Bundesausgaben - aufgeschlüsselt nach Kantonen - ist
dement-sprechend in Vorbereitung. Vor kurzem sind auch die
Beschaffungsstatistiken des Bundes und der SBB für das Jahr 2000
veröffentlicht worden. Der Bundesrat rechnet damit, dass sich die
Verfügbarkeit und die Qualität des nach Kantonen gegliederten
Zahlenmaterials mit der Einführung der SAP-Buchhaltungssoft-ware in den
Bundesämtern verbessern wird. Dies geht aus seiner heutigen Antwort auf
ein Schreiben der Walliser Kantonsregierung hervor.

Der Walliser Staatsrat hat dem Bundesrat im vergangenen September eine
Resolution des Kantonsparlamentes zu den regionalpolitischen
Auswirkungen der Bundesausgaben übermittelt. In dieser Resolution wird
die regelmässige Erstellung einer Statistik gefor-dert, aus der die
Bundesausgaben pro Kanton ersichtlich sind. Der Bundesrat anerkennt in
seiner Antwort die Bedeutung von Informationen über die
regionalpolitischen Aus-wirkungen der Bundesausgaben. Eine Aufstellung
der 1999 getätigten Bundesausgaben - aufgeschlüsselt nach Kantonen - ist
in Vorbereitung. Sie ist die Vierte dieser Art, nach-dem bereits
1983,1989 und 1994 ähnliche Statistiken erstellt wurden. Der Bundesrat
weist ausserdem darauf hin, dass in der Oktoberausgabe der Zeitschrift
«Die Volkswirt-schaft» die Beschaffungsstatistiken des Bundes und der
SBB für das Jahr 2000 veröf-fentlicht worden sind. Zudem dürfte die
flächendeckende Einführung der SAP-Buchhal-tungssoftware in allen
Bundesämtern in Zukunft die Verfügbarkeit und die Qualität des kantonal
gegliederten Zahlenmaterials erhöhen. Der Bundesrat weist aber auch auf
die Grenzen dieser Darstellungsweise hin. Sie zeige nur die formellen
Auswirkungen auf (räumliche Umverteilung der Geldströme zum Wohnkanton
des Zahlungsempfängers), welche nicht notwendigerweise mit den
tatsächlichen wirtschaftlichen Auswirkungen der Geldströme
übereinstimmten.

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

Auskunft:
Pierre Chardonnens, Eidgenössische Finanzverwaltung, Tel.: (031) 322 60
22

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30.11.2001