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Ausgabenwachstum im Finanzplan 2003-2005

PRESSEMITTEILUNG

Ausgabenwachstum im Finanzplan 2003-2005

Der Bundesrat lehnt die in einer Motion der Finanzkommission des
Nationalrates verlangte Begrenzung des Ausgabenwachstums auf 3,3 Prozent
pro Jahr ab. Denn dafür müssten in den Jahren 2004 und 2005 Einsparungen
in der Grössenordnung von 1,5 Milliarden pro Jahr erzielt werden. Die
Landesregierung betrachtet diese Vorgabe aus realpolitischer Sicht für
nicht umsetzbar. Sie beantragt deshalb die Umwandlung der Motion in ein
Postulat.

Die Finanzkommission hat ihre Motion am 16. November 2001 eingereicht.
Zur Begründung führt sie an, dass der Finanzplan trotz der positiven
Wirtschaftsentwicklung und der unternommenen Sanierungsbemühungen von
Ausgabenüberschüssen in den Jahren 2003 und 2004 ausgehe. Die Zunahme
der Ausgaben fiele bei einem unterstellten Wirtschaftswachstum von 3,3
Prozent mit 4,1 Prozent zu hoch aus. Mit einer Senkung des
Ausgabenwachstums im Finanzplan 2003-2005 auf 3,3 Prozent könne implizit
zumindest eine Stabilisierung der Staatsquote erreicht werden.

Der Bundesrat hält in seiner Antwort fest, er verfolge in seinem
Finanzleitbild eine ähnliche Zielsetzung wie die Motionärin und bereits
heute erfülle der Finanzplan unter Ausklammerung der
demographiebedingten Zusatzlasten die Forderung: Unter Ausschluss der
Demographieeffekte kann die Vorgabe einer kürzerfristigen Stabilisierung
und einer längerfristigen Senkung der Staatsquote erreicht werden.

Würde der Motion stattgegeben, ergäbe sich nach Abzug der AHV/IV-Anteile
an den Mehrwertsteuerprozenten für die restlichen Ausgaben lediglich
noch eine Zunahme von 1,8 Prozent, was genau der für diesen Zeitraum
erwarteten jährlichen Teuerung entspräche. Mittelfristig müssten damit
jährlich 1,5 Milliarden eingespart werden: eine Neuauflage eines
Stabilisierungsprogramms mit substanziellen Kürzungen in den wichtigsten
Aufgabengebieten soziale Wohlfahrt, Verkehr, Landesverteidigung und
Landwirtschaft wäre die Folge.

Die Fortsetzung einer nachhaltigen Finanzpolitik verlangt nach Ansicht
des Bundesrates langfristig ausgerichtete Konzepte, so wie es das
Instrument der Schuldenbremse vorsieht: das Wachstum der Ausgaben ist an
die Einnahmen zu koppeln, um die Staatsquote auf tiefem Niveau zu
halten. Es braucht daher in den nächsten Jahren
 weitere Ausgabendisziplin und Zurückhaltung bei der Übernahme neuer
Aufgaben oder bei zusätzlichen Steuersenkungen. Mit der Umsetzung des
Finanzplanes 2003-2005 wäre schon viel erreicht. Unmittelbaren
Handlungsbedarf kann der Bundesrat zur Zeit nicht ausfindig machen,
weshalb er die Umwandlung der Motion in ein Postulat beantragt.

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

Auskunft:
Peter Saurer, Eidg. Finanzverwaltung, (031) 322 60 09
Andreas Pfammatter, Eidg. Finanzverwaltung, (031) 322 60 54

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im "Hot Spot" auf unserer Website: www.efd.admin.ch.

30.11.2001