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Handlungsbedarf im Zusammenhang mit den Budget- und Finanzplanvorlagen des Bundes

PRESSEMITTEILUNG

Handlungsbedarf im Zusammenhang mit den Budget- und Finanzplanvorlagen
des Bundes

Der Bundesrat betrachtet die Schuldenbremse als das beste Mittel zur
Erreichung des mittelfristigen Haushaltszieles. Dies schreibt er in
seiner heutigen Antwort auf eine Interpellation der SVP-Fraktion, in der
diese angesichts der weltweiten konjunkturellen Abkühlung die Frage
aufgeworfen hatte, welche Massnahmen der Bundesrat zu ergreifen gedenke,
um das Haushaltsziel nicht aus den Augen zu verlieren.

Mit seinem Entscheid, die Tätigkeit der nationalen Airline bis zum
Frühjahr mit der Bereitstellung umfangreicher Mittel zu sichern, hat der
Bundesrat eine aussergewöhn-liche Massnahme getroffen. Ihr Ziel ist es,
die Attraktivität des Wirtschaftsstandortes Schweiz hoch zu halten und
Arbeitslosigkeit zu vermeiden. Der Bundesrat ist nicht der Auffassung,
dass sich weitere konjunkturstützende Massnahmen aufdrängen. Er wird im
Gegenteil eine prozyklische Ausgabenpolitik vermeiden und in erster
Linie die wirt-schaftlichen Stabilisatoren spielen lassen.

In der Interpellation wird die Regierung aufgefordert, das Sparpaket in
allen Einzelheiten zu beschreiben, das sie nach der Einführung der
Schuldenbremse vorlegen müsste. Zuerst ist jedoch das Verdikt des
Souveräns vom kommenden Wochenende über die Schuldenbremse abzuwarten.
Stimmt das Volk dem Konzept der Schuldenbremse zu, wird der Bundesrat
als Erstes eine umfassende Analyse der Finanz- und Konjunkturlage
vornehmen. Der bundesrätliche Entscheid darüber, ob die Schuldenbremse
tatsächlich zum Zug kommt und welche Massnahmen in diesem Zusammenhang
erforderlich sind, wird vom Ergebnis dieser Analyse abhängen. Der vom
Bundesrat verabschiedete Voran-schlag für das Jahr 2002 erfüllt die
Anforderungen der Schuldenbremse noch nicht ganz, stellt jedoch einen
wichtigen Schritt in diese Richtung dar.

In der Interpellation wird gefragt, ob ein Finanzplan bis ins Jahr 2010
existiert. Der Bun-desrat hat einen Finanzplan für die drei auf den
Budgetentwurf 2002 folgenden Jahre festgelegt, das heisst bis 2005. Es
gibt keinen detaillierten Finanzplan, der bis ins Jahr 2010 reicht, und
es wäre angesichts der wach-senden Zahl von Unbekannten auch gar nicht
sinnvoll, einen solchen zu entwerfen. In groben Zügen wird die
Finanzpolitik be-reits im Finanzleitbild umrissen, welches vorschreibt,
dass die Bundesfinanzen mittel-fristig ausgeglichen sein müssen. Zudem
wird die Schuldenbremse die Ausgaben an die konjunkturunabhängigen
Einnahmenkategorien binden. So gesehen wird der Bundesrat über einen
ausreichenden Handlungsspielraum verfügen, um den anstehenden grossen
Herausforderungen gerecht zu werden.

Die Interpellanten möchten vom Bundesrat auch erfahren, wie er der
Forderung nach Reduktion der Steuerquote auf 10 Prozent Rechnung tragen
will. Die Fiskalquote der Schweiz gehört zu den tiefsten in den
OECD-Ländern. Der Bundesrat strebt langfristig deren Senkung an. Er
vertritt jedoch die Meinung, dass es gegenwärtig nicht sinnvoll wäre,
ein fiskalpolitisches Ziel in Form eines fixen, prozentualen BIP-Anteils
festzusetzen. Vielmehr sind die heutige Haushaltslage und
Konjunkturphase zu berücksichtigen. Um die Steuerquote bis ins Jahr 2005
auf 10 Prozent zu senken, müssten die Einnahmen und die Ausgaben
jährlich um mehrere Milliarden gesenkt werden. Ausgabenkürzungen in
dieser Grössenordnung sind jedoch realitätsfremd: sie liessen sich nicht
erzielen, ohne die Erfüllung unbestrittener Aufgaben des Bundes in Frage
zu stellen. Auch wäre mit kurzfristigen negativen Auswirkungen auf
Wachstum und Beschäftigung zu rechnen.

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

Auskunft:
Marie-Armelle Libbrecht Jeanneret, Eidgenössische Finanzverwaltung,
Tel. 031 324 05 20.

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30.11.2001