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Regeln zur Sanierung und Liquidation von Banken und zum verstärkten Schutz der Bankeinleger

PRESSEMITTEILUNG

Regeln zur Sanierung und Liquidation von Banken und zum verstärkten
Schutz der Bankeinleger

Die Vorschläge einer Expertenkommission für ein vereinfachtes und
vereinheitlichtes Verfahren zur Sanierung und Liquidation von Banken
sind in der Vernehmlassung auf breite Zustimmung gestossen. Ebenfalls
begrüsst wurde eine Anpassung des Schutzes der Einleger an das
Schutzniveau der EU. Der Bundesrat beauftragt das EFD, eine
entsprechende Botschaft zur Änderung des Bankengesetzes vorzulegen.

Wie dem heute veröffentlichten Bericht über die Ergebnisse der
Vernehmlassung entnommen werden kann, wurden Stossrichtung und Inhalt
der Vorschläge im Bereich der Sanierung und Liquidation von Banken
weitgehend begrüsst. Die Änderungswünsche einiger
Vernehmlassungsteilnehmer betreffen vornehmlich die Mitsprache der
Bankeigner im Verfahren und die Rechtsfolgen, die sich aus Sanierungs-
und Liquidationsverfahren für die Abwicklungen in Zahlungs- und
Abwicklungssystemen ergeben.

Die Vorschläge der Experten im Bereich des Einlegerschutzes stiessen
ebenfalls auf grosse Zustimmung, so namentlich die neu geschaffene
Möglichkeit, Kleinstgläubiger mit Einlagen bis zu 5000 Franken vor allen
anderen Gläubigern auszuzahlen oder auch die Erweiterung des
Konkursprivilegs auf sämtliche Einlagen. Das neue Obligatorium für die
Einlagensicherung, die sich weiterhin weitgehend auf eine
Selbstregulierung der Banken stützen soll, stiess ebenfalls auf
Zustimmung. Opposition erwuchs einzig der vorgesehenen Sicherung für
diejenigen privilegierten Einlagen, die gesamthaft den Betrag
übersteigen, der ohne Gefahr für das Einlagensicherungssystem selber
noch tragbar wäre. Die Expertenkommission hatte hier vorgeschlagen, dass
die betroffenen Banken - es handelt sich um einige wenige Grossbanken -
diese Einlagen gesondert mit einem Versicherungsvertrag oder mit
Lösungen am Kapitalmarkt zu sichern hätten.

Gestützt auf die weitgehend positiven Reaktionen zum Bericht hat der
Bundesrat das EFD mit der Ausarbeitung einer Botschaft zur Änderung des
Bankengesetzes beauftragt. Die noch offenen und umstrittenen Punkte
sollen mit den betroffenen Kreisen vorgängig bereinigt werden.

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

Auskunft: Barbara Schaerer, Eidg. Finanzdepartement, Tel. (031) 322 60
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30.11.2001