Schweizer Wappen

CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Homepage
Mail
Suche

Bundespersonalgesetz gilt auch für das Reinigungspersonal

PRESSEMITTEILUNG

Bundespersonalgesetz gilt auch für das Reinigungspersonal

Auch das Reinigungspersonal im Dienste des Bundes wird ab Beginn des
kommenden Jahres dem Bundespersonalgesetz (BPG) unterstellt. Der
Bundesrat hat heute die Verordnung über das Personal der
Reinigungsdienste verabschiedet, die auf dem neuen BPG basiert. Sie wird
auf den 1. Januar 2002 in Kraft treten.

Vom 1. Januar 2002 an gilt für das Personal der Bundesverwaltung das
Bundespersonalgesetz (BPG). Die heute vom Bundesrat verabschiedete
Verordnung unterstellt grundsätzlich auch das Reinigungspersonal den
neuen arbeitsrechtlichen  Vorschriften. Die besonderen Arbeitsformen und
sehr unterschiedlichen Beschäftigungsgrade des Reinigungspersonals
verlangen jedoch nach gezielteren Bestimmungen über Lohn,
Personalbeurteilung und Lohnentwicklung, als die BPV vorgibt.

Mit der neuen Verordnung schafft der Bundesrat die Grundlage für
entsprechende Regelungen. Er beauftragt mit dieser Verordnung das Eidg.
Finanzdepartement, Bestimmungen über Lohn, Personalbeurteilung und
Lohnentwicklung für das Personal der Reinigungsdienste auszuarbeiten.

Die Verordnung über das Personal der Reinigungsdienste tritt am 1.
Januar 2002 in Kraft.

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

Auskunft: David Gerber, Eidg. Personalamt, Tel. 031 323 93 65

Weiterführende Informationen zu aktuellen Medienmitteilungen finden Sie
im "Hot Spot" auf unserer Website: www.efd.admin.ch.

30.11.2001