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Ausweitung der Steuerausnahmen im Mehrwertsteuergesetz

PRESSEMITTEILUNG

Ausweitung der Steuerausnahmen
im Mehrwertsteuergesetz

Auf den 1. Januar 2002 treten neue Steuerausnahmen zu Gunsten der
Ausgleichskassen in Kraft, womit eine neue, im Gesetz bisher nicht
vorgesehene Ausnahme eingeführt wird. Der Bundesrat hat heute eine
entsprechende Gesetzesänderung gutgeheissen, welche auf eine
Parlamentarische Initiative von Nationalrat Pierre Triponez (FDP/BE)
zurück geht. Laut Schätzungen der Eidgenössischen Steuerverwaltung
(ESTV) belaufen sich die damit verbundenen jährlich wiederkehrenden
Steuerausfälle auf 1,5 Millionen Franken.

Die Parlamentarische Initiative Triponez zur Änderung des Bundesgesetzes
über die Mehrwertsteuer (MWSTG) ist im Verlaufe dieses Jahres von beiden
Räten angenommen worden. Damit wurde das MWSTG durch eine neue,
zweiteilige Steuerausnahme ergänzt. Von der Steuer ausgenommen werden
einerseits
- Umsätze von Ausgleichskassen untereinander, anderseits
- Umsätze aus Aufgaben, die den Ausgleichskassen infolge des
Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung oder den
Familienausgleichskassen auf Grund des jeweils anwendbaren Rechts
übertragen werden.

Die in der neuen Ziffer 25 des Artikels 18 im MWSTG erwähnten Aufgaben
müssen zudem zur Sozialversicherung gehören oder der beruflichen und
sozialen Vorsorge sowie der beruflichen Aus- und Weiterbildung dienen.

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

Auskunft: Rosemarie Grob, Eidg. Steuerverwaltung, Tel.: (031) 325 72 49

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30.11.2001