Schweizer Wappen

CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Homepage
Mail
Suche

Der Bundesrat hat die Gebührenverordnung der Kontrollstelle revidiert

PRESSEMITTEILUNG

Der Bundesrat hat die Gebührenverordnung der Kontrollstelle revidiert

Auf Gesuch des Eidg. Finanzdepartementes hat der Bundesrat die
Verordnung über die Gebühren der Kontrollstelle für die Bekämpfung der
Geldwäscherei vom 16. März 1998 revidiert. Die Teilrevision tritt am 1.
Januar 2002 in Kraft.

Bei verschiedenen Anwendungsfällen hat sich gezeigt, dass die
Gebührenverordnung der Kontrollstelle nicht in allen Punkten die
notwendige Klarheit in Bezug auf Wortlaut und Systematik aufwies. Die
beantragte Änderung der Verordnung soll diese Unklarheiten beseitigen.
Im Weiteren sieht die Änderung vor, die obere Grenze der Gebühren nach
Zeitaufwand von bisher Fr. 200.- auf neu Fr. 300.- pro Arbeitsstunde
anzuheben. Schliesslich soll die Gebührenerhebung für Mutationen im
Register der Kontrollstelle neu nach Art der Datenerfassung
(elektronisch bzw. manuell) erfolgen.

Durch diese Revision betroffen sind sowohl die der Kontrollstelle direkt
unterstellten Finanzintermediäre sowie die zwölf
Selbstregulierungsorganisationen. Die Änderung tritt am 1. Januar 2002
in Kraft.

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

Auskunft: Dina Balleyguier, Leiterin der Kontrollstelle, Tel. (031) 322
68 50

Weiterführende Informationen zu aktuellen Medienmitteilungen finden Sie
im "Hot Spot" auf unserer Website: www.efd.admin.ch.

30.11.2001