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Bundesrat passt öffentliches Beschaffungswesen dem bilateralen Vertrag mit der EU an

PRESSEMITTEILUNG

Bundesrat passt öffentliches Beschaffungswesen dem bilateralen Vertrag
mit der EU an

Der Bundesrat hat die Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen
(VoeB) an den entsprechenden bilateralen Vertrag mit der Europäischen
Union (EU) angepasst. Dieser Vertrag verpflichtet auch private und
öffentlich-rechtliche Anbieter in den Sektoren Wasserversorgung,
Energie, Schienenverkehr und Telekommunikation, ihre Aufträge ab einem
bestimmten Schwellenwert öffentlich auszuschreiben.

Der Bundesrat hat nun die Anpassung der VoeB an den Vertrag mit der EU
über das öffentliche Beschaffungswesen vorgenommen. Auf Stufe Bund sind
damit beispielsweise auch die SBB und die Swisscom dem Bundesgesetz über
das öffentliche Beschaffungswesen (BoeB) unterstellt. Unter bestimmten
Voraussetzungen können Anbieter jener Sektorenbereiche, die neu unter
die Verordnung des öffentlichen Beschaffungswesens fallen, vom
öffentlichen Beschaffungsregime ausgeklammert werden, sofern sie ihre
Leistungen im Wettbewerb zu Drittanbietern erbringen. Die revidierte
VoeB tritt zum gleichen Zeitpunkt wie die bilateralen Verträge der
Schweiz mit der EU in Kraft.

Die Einhaltung des bilateralen Übereinkommens über das Beschaffungswesen
wird von einer unabhängigen Kommission, der Kommission Beschaffungswesen
Bund / Kantone (KBBK), überwacht.

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

Auskunft:  Gregor Saladin/Bettina Hahnloser, BBL, 031 325 50 03

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30.11.2001