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Personal der Parlamentsdienste: Differenzierte Anwendung der Bundespersonalverordnung

PRESSEMITTEILUNG

Personal der Parlamentsdienste: Differenzierte Anwendung der
Bundespersonalverordnung

Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung Stellung zum Bericht der
Büros des National- und des Ständerates vom 9. November 2001 betreffend
den Bundesbeschluss über die Parlamentsdienste genommen. Er begrüsst die
differenzierte Übernahme der Bestimmungen aus der
Bundespersonalverordnung (BPV) und die Anpassungen in der Verordnung der
Bundesversammlung über die Parlamentsdienste.

Mit Inkrafttreten des Bundespersonalgesetzes (BPG) und den
dazugehörenden Ausführungsbestimmungen am 1. Januar 2002 ist eine
Revision des Bundesbeschlusses über die Parlamentsdienste vom 7. Oktober
1988 im Bereich des Personalrechtes nötig. Das BPG sowie die
Ausführungsbestimmungen gelten auch für das Personal der
Parlamentsdienste, soweit die Bundesversammlung für ihr Personal nicht
ergänzende oder abweichende Bestimmungen erlässt. Nach
Geschäftsverkehrsgesetz (GVG) erhält der Bundesrat Gelegenheit, zu den
Änderungen im Bundesbeschluss über die Parlamentsdienste Stellung zu
nehmen.

Bei den Anpassungen handelt es sich um begriffliche Anpassungen an die
Terminologie des neuen Bundespersonalrechts. Gleichzeitig wurde das
Verhältnis zum Bundespersonalrecht grundsätzlich neu definiert und die
Zuständigkeiten im Bereich der Arbeitsverhältnisse bei den
Parlamentsdiensten geregelt.

In seiner Stellungnahme weist der Bundesrat darauf hin, dass bei der
Wahl des Generalsekretärs ausdrücklich die Anwendbarkeit der
Amtsdauerverordnung vom 17. Oktober 2001 erwähnt werden sollte, die
Lohnfestsetzung auch bei Mitarbeitenden mit tiefem Beschäftigungsgrad
nachvollziehbar sein muss und eine einheitliche Praxis bei der
Funktionsbewertung auch bei neu geregelten Kompetenzen wünschbar bleibe.

Die Behandlung der Änderungen ist im Nationalrat sowie im Ständerat für
die Wintersession 2001 geplant.

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

Auskunft: Thierry Borel, Eidg. Personalamt, Tel. 031 322 62 11

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21.11.2001