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Gewerbsmässiger Wertschriftenhandel soll genauer definiert werden

PRESSEMITTEILUNG

Gewerbsmässiger Wertschriftenhandel soll genauer definiert werden

Der Bundesrat will Abgrenzungsfragen klären, die sich bei der Einstufung
von privaten Anlegern als gewerbsmässige Wertschriftenhändler ergeben.
Er hat deshalb an seiner heutigen Sitzung eine entsprechende Empfehlung
von Ständerat Maximilian Reimann (SVP/AG) angenommen.

Die Einstufung als gewerbsmässiger Wertschriftenhändler wird von den
Steuerbehörden festgelegt. In der Empfehlung von Ständerat Reimann wird
der Bundesrat eingeladen, Kriterien zu definieren, welche klar
aufzeigen, wann Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Privatvermögen
steuerfrei sind und wann ein gewerbsmässiger Wertschriftenhandel
vorliegt. Unter den privaten Anlegern herrscht nach Auffassung Reimanns
ein Gefühl der Rechtsunsicherheit.

In seiner Antwort auf die Empfehlung stellt der Bundesrat
Gesetzesänderungen in Aussicht, die zur Klärung beitragen sollen. Es ist
geplant, diese Gesetzesbestimmungen im Rahmen der
Vernehm-lassungsvorlage zur Unternehmenssteuerreform II zur Diskussion
zu stellen.

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

Auskunft:  Niklaus Sommerer, Eidg. Steuerverwaltung, Tel. (031) 322 73
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21.11.2001