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Keine steuerliche Förderung der Lehrlingsausbildung

PRESSEMITTEILUNG

Keine steuerliche Förderung der Lehrlingsausbildung

Das schweizerische Steuersystem soll nicht mit ausserfiskalischen
Zielsetzungen belastet werden. Der Bundesrat lehnt deshalb eine Motion
der SVP-Fraktion ab, welche Unternehmen, die Lehrlinge ausbilden,
besondere fiskalische Anreize gewähren möchte. In ihrer Antwort weist
die Landesregierung darauf hin, dass Lehrlingsausbildungskosten bereits
heute in Abzug gebracht werden können.

Mit ihrer Motion wollte die Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
(SVP) Unternehmen, die Lehrlinge ausbilden, besondere fiskalische
Anreize gewähren; damit sollte gewährleistet werden, dass auch künftig
genügend gute Ausbildungsplätze zur Verfügung stünden.

Der Bundesrat sieht in zusätzlichen steuerlichen Anreizen jedoch kein
probates Mittel zur Schaffung von Lehrstellen. Er weist darauf hin, dass
Lehrlingsausbildungskosten bereits heute in Abzug gebracht werden können
- für die juristischen Personen im Rahmen des geschäftsmässig
begründeten Aufwandes und für die Selbständigerwerbenden im Rahmen der
geschäfts- und berufsmässig begründeten Kosten.

Ein zusätzlicher, über die anfallenden Kosten hinausgehender Abzug würde
zu einer indirekten Subventionierung nach dem wenig effizienten
Giesskannenprinzip führen. Zudem widerspräche eine solche steuerliche
Bevorzugung ausserfiskalischer Zielsetzungen dem in der Bundesverfassung
festgeschriebenen Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen
Leistungsfähigkeit und damit dem Anliegen der Steuergerechtigkeit.

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

Auskunft: Gotthard Steinmann, Eidg. Steuerverwaltung, Tel.: (031) 322 74
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21.11.2001