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Bundesrat verabschiedet die Botschaft zur NFA

PRESSEMITTEILUNG

Bundesrat verabschiedet die Botschaft zur NFA

Die Botschaft zur Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgaben
(NFA) ist heute vom Bundesrat zu Handen des Parlaments verabschiedet
worden. Sie umfasst 300 Seiten, ist von Bund und Kantonen gemeinsam
konzipiert worden und legt dar, weshalb der Finanzausgleich in seiner
jetzigen Ausgestaltung reformbedürftig ist und welche neuen Instrumente
inskünftig vorgesehen werden. Über 20 Verfassungsartikel sollen
abgeändert sowie das Bundesgesetz über den Finanzausgleich aus dem Jahr
1959 totalrevidiert werden. Die parlamentarischen Beratungen können
Anfang 2002 beginnen. Je nach deren Verlauf kann die Volksabstimmung
2003 oder 2004 stattfinden.

Nach ersten Analysen zu Beginn der 90er Jahre zum Ist-Zustand konnte das
ambitiöse Projekt für eine Neugstaltung des Finanzausgleichs und der
Aufgaben zwischen Bund und Kantonen (NFA) 1994 gestartet werden. Nach
zwei durchgeführten Vernehmlassungen in den Jahren 1996 und 1999 wurden
die Arbeiten an der Botschaft an die Hand genommen und von zahlreichen
Hearings und wissenschaftlichen Gutachten begleitet. Bundesrat und
Kantonsregierungen sind sich darin einig, dass die partnerschaftliche
Zusammenarbeit bei der NFA-Reform als vorbildlich bezeichnet werden
kann. Die Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) hat an ihrer
Plenarversammlung vom 5. Oktober 2001 die Botschaft des Bundesrates zur
Kenntnis genommen.
Die Kernelemente der NFA-Reform...
Mit der Reform soll das Prinzip der Subsidiarität gestärkt und es sollen
demzufolge Aufgaben, Kompetenzen und Fi-nanzströme zwi-schen Bund und
Kantonen wo immer möglich entflochten werden. Die staats- und
finanzpolitische Handlungsfähigkeit von Bund und Kantonen soll dadurch
gestärkt werden.
Zu diesem Zweck umfasst die NFA fünf Instrumente, die sich gegenseitig
bedingen und ergänzen:
1. Aufgaben- und Finanzierungsentflechtung.
Sieben Aufgaben sollen in die abschliessende Zuständigkeit des Bundes
fallen, so z.B. der Betrieb und Unterhalt der Nationalstrassen oder die
Landesverteidigung.
13 Aufgabenbereiche werden kantonalisiert, so z.B. die Sonderschulung,
die Lehrmittel für Turnen und Sport und die Verbesserung der
Wohnverhältnisse in den Berggebieten.
2. Interkantonale Zusammenarbeit mit Lastenausgleich.
Neun Aufgabenbereiche werden im Rahmen einer ausgebauten interkantonalen
Zusammenarbeit mit Lastenausgleich erfüllt, so z. B. der gesamte Bereich
der heutigen kollektiven IV-Massnahmen (Bau- und Betriebsbeiträge an
Wohnheime und Werkstätten für Behinderte), der Straf- und
Massnahmenvollzug oder die Hoch- und Fachhochschulen.
3. Neue Zusammenarbeits- und Finanzierungsformen Bund-Kantone.
Zwölf Aufgabenbereiche werden statt mit kostenorientierten Subventionen
insküftig mit Global- oder Pauschalbeiträgen des Bundes unterstützt, so
beispielsweise der öffentliche Regionalverkehr, die amtliche Vermessung
oder der Hochwasserschutz. Dabei sollen mehrjährige
Programmvereinbarungen zwischen Bund und Kantonen zum Tragen kommen, in
deren Mittelpunkt die erwarteten Wirkungen staatlicher Massnahmen
stehen.
4. Ein politisch steuerbarer Ressourcenausgleich zur Angleichung der
finanziellen Leistungsfähigkeit der Kantone.
Zu diesem Zweck werden nach den Modellannahmen insgesamt rund 2,4 Mia.
Franken von Bund und Kantonen bereitgestellt.
5. Ein Lastenausgleich des Bundes für die Abgeltung von Sonderlasten.
Für die sogenannten „Kosten der Weite“ in den Berggebieten und die
„Kosten der Enge“ in den Zentren sollen insgesamt 550 Mio. Franken
vorgesehen werden.
Zur Abfederung finanzieller Härten beim Übergang vom alten zum neuen
Finanzausgleich wird zudem ein befristeter Härteausgleich vorgesehen,
der von Bund und Kantonen gemeinsam finanziert wird. Der Härteausgleich
wird mit rund 430 Mio. Franken dotiert; davon entfallen rund 280 Mio.
Franken auf den Bund.
...und ihre Wirkungen

Die von Prof. René L. Frey erstellte wissenschaftliche Expertise zu den
qualitativen Wirkungen der NFA führt zu einer positiven
Gesamtbeurteilung des Reformvorhabens: Die NFA verstärkt die Stärken und
verringert die Schwächen des schweizerischen Föderalismus. Mit den
beantragten Massnahmen bezüglich der Aufgabenteilung können wertmässig
knapp 40 Prozent des heutigen Aufgabenverbunds entflochten werden.
Entsprechend der Aufgabenentflechtung vergrössern sich die
Handlungsspielräume von Bund und Kantonen.

Was die mutmasslichen finanziellen Auswirkungen auf Bund und Kantone
betrifft, ist vorerst die strikte Haushaltsneutralität hervorzuheben.
Zwischen Bund und Kantonen bewirkt die NFA per Saldo keine
Lastenverschiebung. Einzig der Härteausgleich, der sich im Laufe der
Zeit aufgrund seiner funktionalen Befristung zurückbilden wird, führt
unter den getroffenen Modellannahmen im Endeffekt zu einer Mehrbelastung
des Bundes um rund 280 Millionen Franken. Verglichen mit dem gesamten
Ausgleichsvolumen von rund 3 Milliarden Franken fällt diese
Mehrbelastung aber relativ bescheiden aus und dürfte durch die zu
erwartenden Effizienzgewinne aufgefangen werden können.

Die sogenannte Globalbilanz gibt Aufschluss über die zu erwartenden
finanziellen Auswirkungen der Reform auf den Bund und die einzelnen
Kantone. Aus verschiedenen Gründen (zum Teil wegen noch vorhandener
statistischer Lücken) ist die Aussagekraft dieser Bilanz beschränkt und
vorläufig. Fest steht, dass die NFA-Reform dank des Härteausgleichs
sämtliche ressourcenschwache Kantone zu Gewinnern machen wird. Im
Vergleich zum heutigen Finanzausgleich bewirkt das neue Ausgleichssystem
zudem eine deutlich grössere Annäherung in der finanziellen
Leistungsfähigkeit der Kantone.

Auch die Steuerbelastungsunterschiede lassen sich mit der NFA deutlich
verringern. Gemäss der vorliegenden Modellannahme kann die Spannweite
zwischen der tiefsten und der höchsten Steuerbelastung um bis zu 20
Prozent reduziert werden. Bei der Beurteilung des neuen
Ausgleichssystems muss die politische Steuerbarkeit hervorgehoben
werden. Denn je höher das eidgenössische Parlament die einzelnen
Ausgleichsgefässe dotiert, desto grösser wird auch die Reduktion der
kantonalen Unterschiede bezüglich finanzieller Leistungsfähigkeit und
Steuerbelastung ausfallen.

Ausblick auf das weitere Vorgehen

Nach der Annahme der NFA-Vorlage durch Volk und Stände (obligatorisches
Referendum) wird der Bundesrat voraussichtlich im Jahr 2003 die zweite
NFA-Botschaft ausarbeiten.

Diese wird aufzeigen, welche Anpassungen auf Gesetzesebene infolge der
in der ersten NFA-Botschaft beschlossenen Verfassungsänderungen
notwendig sein werden. Nach der Beschlussfassung über die zweite
Botschaft kann die NFA in Kraft gesetzt werden. Aus heutiger Sicht
dürfte dies nicht vor 2006 der Fall sein.

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

Auskunft: Gérard Wettstein, Eidg. Finanzverwaltung, Tel 031 322 97 61

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im "Hot Spot" auf unserer Website: www.efd.admin.ch.

14.11.2001