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Luftverkehr: Botschaft über Verpflichtungs- und Zahlungskredite verabschiedet, 7.11.2001

PRESSEMITTEILUNG

Luftverkehr: Botschaft über Verpflichtungs- und Zahlungskredite
verabschiedet, 7.11.2001

Mit Zustimmung der Eidgenössischen Finanzdele-gation hat sich der
Bundesrat verpflichtet, insgesamt 1,6 Milliarden Franken an das
Redimensionierungs-konzept der nationalen Zivilluftfahrt beizusteuern,
zusätz-lich zu den 450 Mil-lionen Franken, mit denen der Bund bereits
den reduzierten Oktober-Flugplan finanziert hatte. Der Bundes-rat hat
heute die Botschaft über die Ver-pflichtungs- und Zah-lungskredite
verabschiedet, die gemäss Finanzhaushalt-gesetz dem Parlament zur
nachträglichen Genehmigung unterbreitet werden müssen.

1931 wurde mit Unterstützung des Bundes die Fluggesellschaft Swissair
ins Leben gerufen. Sie entwickelte sich im Laufe der Zeit zu einem
Prunkstück der Schweizer Wirtschaft und der internationalen
Zivilluftfahrt. Anfangs der achtziger Jahre leiteten die Vereinigten
Staaten die Öffnung der Luftverkehrsmärkte und die Teilprivati-sierung
der Luftverkehrsunternehmen ein. Europa zog Anfang neunziger Jahre nach,
und unsere nationale Fluggesellschaft war gezwungen, neue
Über-lebensstrategien zu entwickeln. Das Scheitern dieser Strategien,
vor allem aber die viel zu spät und zu zögerlich eingeleitete
Kurskorrektur sowie die weltweite Krise des zivilen Luftverkehrs, die
durch die Auswirkungen der tragischen Ereignisse vom 11. September 2001
eine zusätzliche Verschärfung erfuhr, stürzten die Unternehmen der
SAirGroup Holding, zu denen auch die Swissair gehört, in eine ausweglose
finanzielle Lage.
Für den Wirtschaftsstandort Schweiz ist die Existenz einer nationalen
Fluggesell-schaft mit interkontinentalen Verbindungen von erheblicher
Bedeutung. Angesichts dieser Tatsache und den massiven negativen
wirtschaftlichen und beschäf-tigungspolitischen Auswirkungen einer
Nullösung hat der Bund schliesslich eingewilligt, sich am Konzept für
die Erhaltung einer redimensionierten schweizerischen Fluggesellschaft
und damit eines leistungsfähigen Hub-Systems auf dem Flughafen Zürich
finanziell zu beteiligen. Das entsprechende Konzept sieht vor, dass die
Crossair einen Teil der bisher von der Swissair betriebenen Flotte (bis
zu 26 Mittelstrecken- und 26 Langstreckenflugzeuge) und Fluglinien
übernimmt. Trotz einer verringerten Anzahl von Flügen und Destinationen
ist dadurch die Präsenz unseres Landes sowohl europa- wie weltweit
gesichert und die direkten internationalen Flugverbindungen, die für das
reibungslose Funktionieren unserer Wirtschaft von nicht zu
vernachlässigender Bedeutung sind, bleiben aufrechterhalten.
Die Umsetzung des Konzeptes bewirkt umfangreiche Kosten und ist mit
Risiken verbunden. Der Bund hat sich deswegen schon sehr früh um die
Mobilisierung aller Kreise bemüht, die an der Existenz einer nationalen
Fluggesellschaft mit interkontinentaler Anbindung interessiert sind. Die
zu Stande gekommene Vereinbarung sieht vor, dass der Bund 1,6 Milliarden
Franken an die rund 4 Milliarden Franken beisteuert, die zur
Verwirklichung des Redimensionierungskonzeptes uner-lässlich sind. Er
tut dies auf zwei Arten: Erstens zeichnet er im Betrag von 600 Millionen
Franken Aktien im Hinblick auf eine höhere Kapitalausstattung der neuen
Gesellschaft. Zweitens gewährt er der Swissair ein Darlehen von einer
Milliarde Franken zur Finanzierung eines reduzierten Flugbetriebes im
Winterflugplan 2001/2002. Der Bundesrat hat sich mit Zustimmung der
Eidgenössischen Finanzdelegation rechtlich zur Leistung der
obengenannten Summen verpflichtet. Nach Finanzhaushaltsgesetz werden die
entsprechenden Verpflichtungs- und Zahlungskredite mit der vorliegenden
Botschaft den eidgenössischen Räten zur nachträglichen Genehmigung
unterbreitet. Weitere dem Parlament zur Genehmigung unterbreitete,
betragsmässig aber bedeutend bescheidenere Zahlungskredite sind
ebenfalls eine direkte Folge des gewählten Redimensionierungskonzeptes.
Sie betreffen Verwaltungsaufwendungen für das Projektmanagement (Beizug
externer Berater), die Emissionskosten der notwen-digen
Refinanzierungsmassnahmen und die Fortsetzung der Sonderprüfung, mit der
die Ursachen und Verantwortlichkeiten für das Scheitern der SAirGroup
geklärt werden sollen.
Angesichts der durch die unvorbereitete Stillegung der gesamten
Swissairflotte entstandenen Notstandsituation hat der Bundesrat mit dem
Einverständnis der Eidg. Finanzdelegation der Swissair bereits am 3.
Oktober 2001 ein erstes Darlehen von 450 Millionen Franken gewährt.
Dieses war für die Aufrechterhaltung eines reduzierten Fluplans im
Oktober bestimmt. Am 4. Oktober 2001 begründete der Bundesrat seinen
Entscheid vor den eidgenössischen Räten, die ihm mehrheitlich
Unterstützung signalisierten. Das Darlehen von 450 Millionen Franken ist
zu den obenerwähnten 1,6 Milliarden Franken hinzuzufügen, um den
Gesamtumfang des finanziellen Engagements zu ermessen, das der Bund im
Hinblick auf die Verwirklichung des Redimensionierungskonzeptes der
nationalen Zivilluftfahrt einzugehen bereit ist.
Die Wirtschaft leistet einen Beitrag in ähnlicher Höhe - 1,6 Milliarden
Franken - in Form einer Beteiligung an der neuen Fluggesellschaft.
Flughafenkantone, Flughafen-gesellschaften sowie Banken (UBS, CSG, ZKB)
sichern mit Über-brückungskrediten die kurzfristige Liquidität der für
den Flugbetrieb vitalen flugverwandten Betriebe der Swissair-Gruppe.
Damit sollte bis zum angestrebten Verkauf dieser Gesellschaften die
Funktionstüchtigkeit der Flughafeninfrastruktur sichergestellt werden
können.
Das in sehr kurzer Zeit ausgearbeitete Konzept bezieht sämtliche Kreise
mit ein, die am Weiterbestehen einer nationalen Fluggesellschaft mit
Interkontinental-Verbindun-gen interessiert sind. Die von allen
Beteiligten unternommenen Anstrengungen zeigen, dass die
Privatwirtschaft und der Staat fähig sind, zusammen die Massnahmen zu
ergreifen, die zur Bewältigung einer Krise erforderlich sind.

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

Auskunft:
Peter Siegenthaler, Direktor der Eidgenössischen Finanzverwaltung, Tel.
031 322 60 05
Pierre-André Meyrat, Eidgenössische Finanzverwaltung, Tel. 031 322 60 40

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7.11.2001