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Finanzkraft der Kantone neu festgelegt, 7.11.2001

PRESSEMITTEILUNG

Finanzkraft der Kantone neu festgelegt, 7.11.2001

Der Bundesrat hat heute die Finanzkraft der Kantone für die Jahre 2002
und 2003 neu festgesetzt. Die Finanzkraft ist das zentrale Element des
Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen. Je schwächer die
Finanzkraft eines Kantons, um so höher fallen die Bundesbeiträge und die
Kantonsanteile an Bundeseinnahmen aus. Das bestehende
Finanzausgleichsregime und damit auch der geltende Finanzkraftindex
werden bis zur Inkraftsetzung der Neugestaltung des Finanzausgleichs und
der Aufgaben zwischen Bund und Kantonen (NFA) aufrechterhalten.

Finanzkraft 2002/03
Die Finanzkraft 2002/2003 ist im Vergleich zur Periode 2000/2001 bei
zwölf Kantonen höher und bei ebenso vielen Kantonen tiefer, während sie
bei zwei Kantonen (BL und VS) unverändert bleibt. Zwölf Kantone weisen
eine um 1 bis 3 Punkte abweichende Finanzkraft auf, bei acht Kantonen
sind es zwischen 4 und 8 Punkten. Bei den verbleibenden vier Kantonen
ist die Veränderung mit 9 bis 16 Punkte beträchtlich. Die neu berechnete
Finanzkraft der Kantone (Schweiz = 100) sowie die Gruppeneinteilung
sehen wie folgt aus:

Kantone  Index
Finanzstarke Kantone
Zug 216 (-2)
Basel-Stadt 173 (+15)
Zürich 160 (+3)
Genf 141 (+11)
Nidwalden 129 (+5)
Basel-Landschaft 120 (=)
Mittelstarke Kantone
Schwyz 112 (+16)
Schaffhausen 107 (+1)
Aargau 97 (-3)
Waadt 94 (-1)
Thurgau 83 (-4)
Solothurn 82 (-5)
Glarus 82 (+4) Kantone  Index
Mittelstarke Kantone (Fortsetzung)
Tessin 82 (+4)
St. Gallen 80 (-2)
Graubünden 77 (+2)
Luzern 67 (-5)
Uri 64 (-3)
Appenzell A.Rh. 63 (+4)
Appenzell I.Rh. 62 (+2)
Finanzschwache Kantone
Bern 57 (-9)
Neuenburg 55 (-3)
Freiburg 51 (-1)
Obwalden 35 (-5)
Jura 34 (+3)
Wallis 30 (=)

Drei Verschiebungen in den Finanzkraftgruppen
Zwischen den Finanzkraftgruppen ergeben sich drei Verschiebungen. Die
Kantone AR und AI steigen in die Gruppe der mittelstarken Kantone auf,
derweil der Kanton BE neu zur Gruppe der finanzschwachen Kantone gehört.

Die Kantone SZ (+16), BS (+15) und GE (+11) verzeichnen die grösste
Zu-nahme. Die deutlichste Abnahme weisen mit 9 Punkten der Kanton BE und
mit 5 Punkten die Kantone SO, LU und OW auf.

Die Abweichungen sind sowohl auf Änderungen bei der Masszahl
„Volkseinkommen“ als auch bei den Masszahlen „Steuerkraft“ und
„Steuerbelastung“ zurückzuführen: Die Neuberechnung der beiden
Masszahlen „Steuerkraft“ und „Steuerbelastung“ hat für bestimmte Kantone
ebenfalls einen nicht unbedeutenden Einfluss. Bei der Kennzahl für die
„Steuerkraft“ verzeichnen vor allem die Kantone GE, SZ und JU eine
grössere Zunahme, während sie bei den Kantonen GR, UR und BE relativ
stark sinkt. Bei der Messziffer „Steuerbelastung“ weisen vor allem die
Kantone SZ, GL, FR, GR und AI höhere Werte auf, während diese bei den
Kantonen BE und TG deutlich niedriger ausfallen.

Ausdruck für wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Wie in den vergangenen Jahren berechnet sich der Finanzkraftindex aus
den vier Kriterien Volkseinkommen, Steuerkraft, Steuerbelastung und
Berggebiet, wobei auf die neuesten verfügbaren statistischen Daten
abgestellt wird. Die beiden ersten Kriterien bringen die wirtschaftliche
und finanzielle Leistungsfähigkeit der Kantone zum Ausdruck. Auch steht
die Steuerkraft als Indikator für das Steuerpotential eines Kantons. Mit
dem Berggebiets-index wird den besonderen Lasten der Gebirgskantone
Rechnung getragen. Die Steuerbela-stung berücksichtigt sowohl die
steuerliche Leistungsfähigkeit als auch die Bela-stung der Kantone durch
die zu erfüllenden Aufgaben.

Der Finanzkraftindex der Kantone dient der Abstufung der Transfers
zwischen Bund und Kantonen im Rahmen des bundesstaatlichen
Finanzausgleichs. Diese Abstufung kommt bei verschiedenen
Bundessubventionen, den Kantonsanteilen an Bundeseinnahmen (Direkte
Bundessteuer, Verrechnungssteuer, Mineralölsteuer-ertrag), den
Kantonsanteilen am Reingewinn der Schweizerischen Nationalbank und den
Kantonsbeiträgen an die Sozialwerke des Bundes zum Tragen.

Die Neufestsetzung der Finanzkraft stützt sich auf Vorarbeiten der
Arbeitsgruppe „Finanzausgleichsschlüssel“ und auf einen entsprechenden
Antrag der Konferenz der kantonalen Finanzdirektoren.

Demnächst  wird der Bundesrat die Botschaft zur Neugestaltung des
Finanzausgleichs und der Aufgaben zwischen Bund und Kantonen (NFA)
verabschieden. Die NFA wird den Finanzausgleich auf eine völlig neue
Basis stellen. In diesem Rahmen wird auch der Finanzkraftindex einer
grundlegenden Revision unterzogen werden müssen. Als Gesamtpaket macht
die NFA verschiedene Verfassungsänderungen nötig. Zudem bedarf sie einer
Totalrevision des Finanzausgleichsgesetzes. Die Inkraftsetzung der NFA
kann deshalb frühestens im Jahr 2006 erfolgen. Bis zu diesem Zeitpunkt
werden das heutige Finanzausgleichsregime und damit auch der geltende
Finanzkraftindex aufrechterhalten.

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

Auskunft: Pierre Chardonnens, Eidg. Finanzverwaltung, Tel.: (031) 322 60
22
                 André Schwaller, Eidg. Finanzverwaltung, Tel.: (031)
322 60 89

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7.11.2001