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Finanzierung der neuen Fluggesellschaft: Bundesrat gibt grünes Licht

PRESSEMITTEILUNG

Finanzierung der neuen Fluggesellschaft: Bundesrat gibt grünes Licht

Der Bundesrat hat beschlossen, den Aufbau der neuen schweizerischen
Fluggesellschaft mit bedeutenden finanziellen Beiträgen zu ermöglichen.
Dies im Interesse der Anbindung der Schweiz an das interkontinentale
Flugnetz und zur Abwendung gravierender volkswirtschaftlicher und
sozialer Schäden, sowie in Kenntnis der bestehenden Risiken. Nachdem
sich auch die Grossbanken und die übrige Wirtschaft mit einer klaren
Mehrheit beteiligen, haben die Landesregierung und die Finanzdelegation
der Eidg. Räte zwei Kreditbeschlüsse genehmigt: Die
Überbrückungsfinanzierung des reduzierten Langstreckenprogramms der
Swissair im Winterflugplan 2001/2002 mit einem Ergänzungsdarlehen von
maximal 1 Milliarde Franken sowie die subsidiäre Beteiligung an der
Erhöhung des Aktienkapitals mit 600 Mio Franken (22%). Die Beteiligung
am Kapital ist nach einer Startphase von wenigen Jahren abzubauen. Der
Entscheid basiert auf der Arbeitsformel von bis zu 26/26/82, wobei
Anpassungen am Modell vorbehalten bleiben. Zudem erwartet der Bundesrat
rasche Transparenz bezüglich allfälliger Allianzbildungen.

Seit der Zuspitzung der Swissairkrise nach den Anschlägen vom 11.
September 2001 hat der Bundesrat eine Reihe von wegweisenden Entscheiden
getroffen und die Koordinationsfunktion im Hinblick auf eine von
Grossbanken, übriger Privatwirtschaft und öffentlicher Hand gemeinsam
getragene Lösung übernommen. So die Finanzierung eines reduzierten
Flugbetriebs bis am 28. Oktober und die Einsetzung der Task Force
„Luftbrücke“ unter der Leitung des Bundes. Das Überbrückungsdarlehen von
450 Mio Franken für den Swissair-Flugbetrieb auf den wichtigsten
Langstrecken war eine zentrale Voraussetzung für die Entwicklung von
Lösungen ohne fortdauernden schadensbildenden Stillstand der Flotte.

Finanzierungsbedarf und Finanzierung

Der gesamte zusätzliche Finanzierungsbedarf im Hinblick auf die
Schaffung der neuen schweizerischen Fluggesellschaft beträgt nach
heutigem Planungsstand rund 4,24 Mrd. Franken. Davon betreffen 1,5 Mrd.
Franken nicht direkt die neue Gesellschaft: die vom Bund mit 1 Mrd.
Franken getragene Überbruckungsfinanzierung des reduzierten Flugbetriebs
auf den Lang- und gewissen Mittelstrecken durch die Swissair bis Ende
der Winterflugplanperiode sowie geschätzte 0,5 Mrd. Franken für die
Konsolidierung der bertriebsnotwendigen Funktionen der flugnahen
Betriebe, die auf anderem Wege zu sichern sind (u.a. mit
Restrukturierungen, mit Krediten der Banken, mit Beiträgen von
Flughafengesellschaften und Kantonen oder teilweise mit Verkäufen).
Davon zu unterscheiden ist das Aktienkapital der neuen Gesellschaft:
Ausgangspunkt ist das bestehende Eigenkapital der Crossair von 300 Mio.
Franken per Ende Jahr, wovon ein Anteil im Betrag von 260 Mio von den
Grossbanken übernommen wurde. Der verbleibende Finanzierungsbedarf von
2,74 Mrd. Franken betrifft die Erhöhung des Eigenkapitals. Darin
eingeschlossen sind 0,94 Mrd. Aufbau- und Transformationskosten, die für
die Anfangsverluste und für die Etablierung der neuen Gesellschaft nötig
sind. Die Kapitalerhöhung von 2,74 Mrd. Franken wird von folgenden
Investoren getragen: Privatwirtschaft (inkl. 350 Mio. Franken der beiden
Grossbanken): 1,69 Mrd. Franken; Bund: 600 Mio. Franken; Kantone: 400
Mio. Franken (wovon 300 Mio. Franken durch den Kanton Zürich) sowie die
Stadt Zürich mit 50 Mio Franken. Mit der breit abgestützt und
massgeblich von privaten Investoren getragenen Finanzierung ist eine
wesentliche Voraussetzung für die Bundesbeteiligung erfüllt.

Verwaltungsrat und Geschäftsleitung der Crossair arbeiten bis Ende
November einen detaillierten Businessplan auf der Basis des Szenarios
bis zu 26/26/82 aus, der den finanziellen Rahmen einhält und unter
anderem auch die Allianzfrage vertieft.

Vernetzung und Wertschöpfung erhalten - wirtschaftlichen und sozialen
Schaden abwenden

Die getroffenen Entscheide sind von grosser Tragweite: Zum einen hat der
Bundesrat trotz nach wie vor angespannter Finanzlage in erheblichem
Umfang ausserordentliche Darlehen gewährt und Investitionen getätigt.
Diesen aus einer finanzpolitischen Gesamtschau heraus einmaligen
Mitteleinsatz begründet der Bundesrat mit dem Erhalt von
Standortvorteilen und der Abwendung gravierender volkswirtschaftlicher
Nachteile. Ein Nicht-Entscheid hätte die sofortige, ungeordnete
Stilllegung des Langstrecken-Flugbetriebs der Swissair zur Folge gehabt.
Nebst den unmittelbar daraus erwachsenden Schäden wären auch
längerfristige Landesinteressen tangiert worden. Nebst dem Erhalt der
Anbindung der Schweiz an das interkontinentale Flugnetz ging es dem
Bundesrat und den privaten Investoren insbesondere um die Sicherung von
Tausenden von  Arbeitsplätzen, um die Standortattraktivität sowie um
Wirtschaftsstrukturen und Wertschöpfungsketten, die über das eigentliche
Fluggeschäft und über die flugnahen Bereiche hinaus gehen. Auch wenn der
Erfolg der neuen schweizerischen Luftfahrtgesellschaft nicht gesichert
ist und zudem beträchtliche Risiken bestehen, begründet der Bundesrat
seine Entscheide mit der Vermeidung noch folgenschwererer volks- und
gesamtwirtschaftlicher Schäden sowie mit übergeordneten
Landesinteressen. Die schweizerischen Luftverkehrsunternehmen
einschliesslich der Flughäfen sind zudem wichtigste Instrumente zur
Umsetzung der Luftverkehrspolitik. Sie tragen massgeblich zur
wirtschaftlichen Wertschöpfung des Landes bei.

Verpflichtungskredite des Bundes

Beide Kreditbeschlüsse des Bundes wurden unmittelbar nach der
Bundesratssitzung von der Finanzdelegation der Eidg. Räte genehmigt.
? Für die Finanzierung des reduzierten Flugbetriebs bis Ende
Winterflugplan 2001/2002 wurde mit gewöhnlichem Vorschuss ein
Verpflichtungskredit im Maximalbetrag von 1 Mrd. Franken (in Form eines
Ergänzugsdarlehens zu den am 3. Oktober 2001 gewährten 450 Mio)
beschlossen. Das Betriebsdarlehen wurde somit im Rahmen des
Maximalbetrags gesamthaft beschlossen und kann unter einer strengen
Überwachung von Liquidität und Verwendung durch die Eidg.
Finanzkontrolle tranchenweise ausbezahlt werden. Dieses Vorgehen hat
sich beim Überbrückungskredit von 450 Millionen Franken bewährt. Die
Freigabe des noch im laufenden Jahr benötigten Zahlungskredites (600
Mio. Franken, nicht zu verwechseln mit den ebenfalls 600 Mio. Franken
Kapitalbeteiligung) wurde ebenfalls im Dringlichkeitsverfahren
beschlossen. Nächstes Jahr freizugebende Tranchen sind für das Budget
2002 nachzumelden.
? Für die Beteiligung des Bundes an der Rekapitalisierung der neuen
Fluggesellschaft wurde ebenfalls ein Verpflichtungskredit im
Gesamtbetrag von 600 Mio. Franken gesprochen. Dies erlaubt je nach
Vorgehen die Finanzierung der Kapitalerhöhung sowohl in einem als auch
in mehreren Schritten.
Das Eidg. Finanzdepartement (EFD) und das Departement für Umwelt,
Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) wurden mit der Ausarbeitung
einer Botschaft im Hinblick auf die Sondersession beauftragt.

Nach Güterabwägung: Grundsatzentscheid für Langstreckennetz

Ausgangslage für mehrfache Diskussionen im Bundesrat und in
Delegationsgesprächen waren die drei von der Task Force und der
Crossair-Arbeitsgruppe präsentierten Modelle. In der Abwägung zwischen
dem Standortinteresse an der Flugnetz-Anbindung und möglichst tiefen
volkswirtschaftlichen Schäden einerseits und dem Risiko für einen
bedeutenden Einsatz öffentlicher Gelder andererseits, hat sich der
Bundesrat im Grundsatz für die Weiterführung eines redimensionierten,
aber leistungsfähigen Langstreckennetzes auf der Modellbasis von bis zu
26/26/82 (vgl. Faktenblatt) ausgesprochen.

Die vom Bundesrat verfolgte Strategie war von Anfang an an Bedingungen,
insbesondere an eine angemessene Verteilung der Verpflichtungen
gebunden. Die Sozialpläne sind durch die Sozialpartner unter Einbezug
der beiden Grossbanken, flankiert von Massnahmen des Bundes und der
Standortkantone zu finanzieren. Ferner sind, im Einvernehmen mit dem
Sachwalter, die entsprechenden Einnahmen für die Finanzierung des
Flugbetriebs und nicht zur Abdeckung von Gläubigerinteressen zu
verwenden.

Kommunikation EFD,  Bern, 22. Oktober 2001