Schweizer Wappen

CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Homepage
Mail
Suche

Änderung der Taraverordnung per 1. Januar 2002

PRESSEMITTEILUNG

Änderung der Taraverordnung per 1. Januar 2002

Der Bundesrat hat in der heutigen Sitzung eine Änderung der
Taraverordnung auf den 1. Januar 2002 erlassen. Neue
Verpackungstechnologien sowie Verlagerungen bei den verschiedenen
Verkehrsarten machten eine Anpassung der im Wesentlichen aus den
Sechzigerjahren stammenden Verordnung notwendig.

In die Schweiz eingeführte Waren werden grundsätzlich nach dem
Bruttogewicht verzollt. Die Taraverordnung enthält detaillierte
Bestimmungen zur Bruttoverzollung, welche zum Ziel haben, allfällige
Missbräuche und Ungerechtigkeiten zu vermeiden.

Unverpackte Waren oder Waren, deren Verpackung keinen genügenden Schutz
gegen Transportschäden bietet, unterliegen einem Gewichtszuschlag. Dabei
war die Verpackung bislang nach den Anforderungen zu beurteilen, die im
internationalen Eisenbahnverkehr gestellt werden, auch wenn die Waren z.
B. im Strassenverkehr eingeführt wurden. Neu wird die Verpackung nach
den Anforderungen der betreffenden jeweiligen Transportart beurteilt.

Zur Vermeidung von Ungerechtigkeiten bei der Verzollung von Waren in
aussergewöhnlich schweren Verpackungen besteht die Möglichkeit, die
Waren  nach dem Nettogewicht zuzüglich eines Zuschlags statt nach dem
tatsächlichen Bruttogewicht zu verzollen. Diese Verzollungsart war
bisher jedoch auf bestimmte Zollämter beschränkt. Neu ist dies bei allen
Hauptzollämtern möglich.

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

Auskunft:
Roman Bisaz, Eidg. Oberzolldirektion (OZD), Tel. 031 322 65 09,
Peter Krauer, OZD, Tel. 031 322 67 10

Weiterführende Informationen zu aktuellen Medienmitteilungen finden Sie
im "Hot Spot" auf unserer Website: www.efd.admin.ch.

17.10.2001