Schweizer Wappen

CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Homepage
Mail
Suche

Erweiterung der Suche nach Terroristengelder: Kontrollstelle erinnert erneut an

PRESSEMITTEILUNG

Erweiterung der Suche nach Terroristengelder: Kontrollstelle erinnert
erneut an Meldepflicht

Die Kontrollstelle zur Bekämpfung der Geldwäscherei (KST) hat die
Finanzintermediäre über die Erweiterung der Suche nach
Terroristengeldern orientiert.

In den Schreiben an die Selbstregulierungsorganisationen (SRO) zuhanden
ihrer Mitglieder und via Webseite an die ihr direkt unterstellten
Finanzintermediäre (www.efv.admin.ch/gwg/d/index1.htm) macht die KST
alle Finanzintermediäre in der Schweiz auf eine neue, von den
amerikanischen Behörden am 12. Oktober 2001 veröffentlichte Liste von
Personen und Organisationen aufmerksam, deren Vermögenswerte in den USA
gestützt auf die Verfügung des amerikanischen Präsidenten vom 24.
September 2001 neu blockiert worden sind, und hält fest, dass
Transaktionen mit diesen Personen oder Organisationen der besonderen
Abklärungspflicht gemäss  Art. 6 des Geldwäschereigesetzes unterliegen
und eine Meldepflicht gemäss Art. 9 des Geldwäschereigesetzes auslösen
können.

KONTROLLSTELLE FÜR DIE BEKÄMPFUNG DER GELDWÄSCHEREI

Auskunft: Judith Schmidt, KST, Tel.: (031) 324 34 05

16.10.2001