Erweiterung der Suche nach Terroristengelder: Kontrollstelle erinnert erneut an
PRESSEMITTEILUNG
Erweiterung der Suche nach Terroristengelder: Kontrollstelle erinnert
erneut an Meldepflicht
Die Kontrollstelle zur Bekämpfung der Geldwäscherei (KST) hat die
Finanzintermediäre über die Erweiterung der Suche nach
Terroristengeldern orientiert.
In den Schreiben an die Selbstregulierungsorganisationen (SRO) zuhanden
ihrer Mitglieder und via Webseite an die ihr direkt unterstellten
Finanzintermediäre (www.efv.admin.ch/gwg/d/index1.htm) macht die KST
alle Finanzintermediäre in der Schweiz auf eine neue, von den
amerikanischen Behörden am 12. Oktober 2001 veröffentlichte Liste von
Personen und Organisationen aufmerksam, deren Vermögenswerte in den USA
gestützt auf die Verfügung des amerikanischen Präsidenten vom 24.
September 2001 neu blockiert worden sind, und hält fest, dass
Transaktionen mit diesen Personen oder Organisationen der besonderen
Abklärungspflicht gemäss Art. 6 des Geldwäschereigesetzes unterliegen
und eine Meldepflicht gemäss Art. 9 des Geldwäschereigesetzes auslösen
können.
KONTROLLSTELLE FÜR DIE BEKÄMPFUNG DER GELDWÄSCHEREI
Auskunft: Judith Schmidt, KST, Tel.: (031) 324 34 05
16.10.2001