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Task Force „Luftbrücke“ - Zusammenfassung der mündlichen Informationen vom 14. 10.

Mündliche Information

Task Force „Luftbrücke“ - Zusammenfassung der mündlichen Informationen
vom 14. 10. 2001

An der heutigen Sitzung der Task Force „Luftbrücke“ wurden die
Grundlagen und Voraussetzungen dargestellt und erörtert, die
erforderlich sind für den Aufbau einer neuen schweizer Airline, welche
eine starke Anbindung der Schweiz an das europäische und
interkontinentale Flugnetz sicherstellen soll. Dazu gehört das
Aufrechterhalten einer leistungsfähigen Tätigkeit der
betriebsnotwendigen flugnahen Unternehmen. Die neue Airline muss nach
einhelliger Ansicht kommerziell erfolgreich sein, ihre Kapitalisierung
ist breit abzustützen. Während des Aufbaus soll im Rahmen des Möglichen
auf die soziale Tragbarkeit geachtet und ein weiteres unvorbereitetes
Grounding der Swissair verhindert werden.

Bei der Diskussion über den Aufbau der neuen Schweizer Fluggesellschaft
wurde festgestellt, dass dies nur auf der Basis der Crossair möglich
ist. Betreffs künftiger Wirtschaftlichkeit herrschte insofern
Zuversicht, als das Kerngeschäft der neuen Airline als zweifellos
profitabel betrachtet wird (hochwertige Lokalmärkte aus der Schweiz
heraus, ausgewähltes Destinationsportfolio aus den profitablen Teilen
des ehemaligen Swissair-geschäfts und dem derzeitigen Europa-Geschäft
der Crossair, vorteilhafte Kostenstruktur der Crossair und eine der
Nachfrage angemessene, effiziente Flotte).

Szenarios für eine Schweizer Fluggesellschaft - Präsentation: André Dosé

Es wurden drei Szenarien präsentiert: Szenario A „26/26/82“ (die
Crossair mit ihren 82 Flugzeugen nimmt zusätzlich je 26 Lang- und
Mittelstreckenflugzeuge in Betrieb), Szenario B „15/26/82“ und Szenario
C „0/0/82“. Der Kapitalbedarf für das Szenario A wurde mit 2,2 Mrd.
Franken beziffert, wobei für den Übergangsbetrieb der Langstreckenflotte
(5 Monate dauernder Winterflugplan) mit einer weiteren Milliarde Franken
gerechnet wird, falls die Einnahmen aus dem Flugbetrieb zur Deckung der
Betriebskosten verwendet werden dürfen.

Das Szenario B sieht einen Kapitalbedarf von 1,6 Mrd. Franken vor. Bei
der Realisierung des Szenarios A würden höheren Transformationskosten
geringere gesamtwirtschafliche Kosten gegenüberstehen. Letztere wären
bei der Realisierung der Szenarien B und C bedeutend höher. Beim
Szenario C wäre eine Weiterführung des Hubs Zürich unrealistisch; in
diesem Fall würde auch der Betrieb des EuroAirports in
Basel-Mulhouse-Freiburg und des Flughafens Genf-Cointrin beeinträchtigt.

Im Szenario A müsste 14 Prozent der 68 200 Beschäftigten der SAirGroup
gekündigt werden (4100 Personen in der Schweiz, 5300 im Ausland).
Szenario B führt zu einem Stellanabbau von 21 Prozent (6800 / 7700).
Szenario C führt zu einem Stellanabbau von 40 Prozent (14 500 / 12 500).

Die Kosten für den Personalabbau belaufen sich entsprechend auf weltweit
650 (Schweiz: 390), 1250 (620) oder 2700 (1300) Millionen Franken.
Während die gesamtwirtschaftlichen Auswirkungen beim Szenario A auf 2,5
Mrd Franken geschätzt werden, dürften sie beim Szenario C ein Mehrfaches
betragen.

Auswirkungen der Szenarien - Präsentation: Mario Corti

Es wurde sodann ausgeführt, wie sich die drei Szenarien auf die
Aktivität, die Zahl der Arbeitsplätze und wie auf die
Restrukturierungskosten der flugnahen Betriebe auswirken würden.

Liquidität der Swissair und der flugnahen Betriebe

Während der Flugbetrieb der Swissair aufgrund der Liquiditätsplanung bis
zum 28. Oktober gesichert sein sollte, bestehen nach Erkenntnissen der
Task Force weiterhin Engpässe bei den betriebsnotwendigsten flugnahen
Unternehmen (SR Technics, Swisscargo, Cargologic, Atraxis, GateGourmet,
Swissport, Avireal). Diese Engpässe können jedoch mit den verbleibenden
Mitteln aus dem Aktienkauf der Banken überbrückt werden. Die Freigabe
des Überbrückungskredites der Banken im Umfang von 250 Mio. Franken ist
angesichts der Tragweite der möglichen Auswirkungen dringlich. Weitere
Massnahmen zur Sicherstellung der wichtigsten Infrastrukturen werden von
der Unique (Flughafen Zürich AG) in Absprache mit dem Bundesamt für
Zivilluftfahrt (BAZL) geprüft.

Konzessionserteilungen an die neue Luftfahrtgesellschaft
Die Entscheide zu den Streckenkonzessionen für die neue Schweizer
Fluggesellschaft werden durch das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL)
zuhanden des UVEK vorzubereitet. Für einen Teil der Kurz- und
Mittelstrecken liegen bereits Gesuche der Crossair vor, nicht jedoch für
die Langstrecken. Um das Bewilligungsverfahren im ordentlichen Rahmen
durchführen und die neue Gesellschaft dennoch zum Flugplanwechsel in die
Luft bringen zu können, hat das BAZL die Möglichkeit, per 28. Oktober
eine provisorische Bewilligung zum Betrieb von Flugstrecken zu erteilen.
Voraussetzung ist, dass die Gesellschaft über eine vom BAZL genehmigte
Flugbetriebs- und Unterhaltsorganisation verfügt.
Im weiteren hat das BAZL seine Aufsichtstätigkeit in betrieblichen und
technischen Belangen intensiviert, dies im Lichte der Tatsache, dass die
Beschäftigten bei der Swissair unter erschwerten Bedingungen und einer
nicht zu unterschätzenden psychischen Belastung arbeiten müssen. Ziel
ist es, die grösstmögliche Sicherheit des Flugbetriebs unverändert
gewährleisten zu können.

Task Force „Luftbrücke“
Die Task Force „Luftbrücke“ ist am 5. Oktober unter Leitung des Bundes
(Eidg. Finanzverwaltung/EFD und Bundesamt für Zivilluftfahrt/UVEK)
zusammen mit Vertretern des Eidg. Volkswirtschaftsdepartementes, der
beiden Grossbanken, der Swissair-Gruppe und der Crossair gebildet
worden. Weitere Mitglieder sind Vertreter der drei Flughäfen Zürich
(Unique), Basel und Genf sowie der Personalverbände. Die übrigen vier
Eidg. Departemente sind mit Beobachtern ebenfalls vertreten.
-- Hauptaufgabe der Task Force ist der rasche Informationsaustausch
zwecks Koordination, Planung, Liquiditätssicherung für die Swissair und
die vitalen Infrastrukturen.
-- Die Task-Force ist zuständig für die Optimierung der gemeinsamen
Anstrengungen im Hinblick auf die Zielerreichung; sie stellt die
Entscheidgrundlagen her zu Handen der zuständigen Instanzen.
-- Sie befasst sich ausdrücklich nicht mit den operativen Tätigkeiten
der Swissair und der Crossair, in die sich der Bund nicht einzumischen
hat. Sie hat also keine Geschäftsführungsfunktion.

Task Force Swissair Personal
Am 1. Oktober 2001 hat der Chef EVD eine Task Force Swissair Personal
eingesetzt, welche sich mit Fragen der Vermeidung von Arbeitslosigkeit
als Folge der Swissair-Entlassungen und der Unterstützung von arbeitslos
gewordenen Personen bei der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt mit
den zuständigen kantonalen Behörden befassen soll. Diese Task Force soll
zusätzlich bei der Erarbeitung eines Sozialplans und bei dessen
Finanzierung beratend und vermittelnd tätig sein. Zuständig für die
Ausarbeitung eines Sozialplanes sind die Sozialpartner. Der Bund
beteiligt sich nicht an dessen Finanzierung.

Für die Task Force: Kommunikation, Eidg. Finanzdepartement, Daniel
Eckmann

14.10.2001