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Task Force zur Unterstützung des Aufbaus der neuen schweizerischen Airline -Hintergrundinformation

PRESSEMITTEILUNG

Task Force zur Unterstützung des Aufbaus der neuen schweizerischen
Airline - Hintergrundinformation

Der Bundesrat hat am 5. Oktober eine Task Force zur Unterstützung des
Aufbaus der neuen schweizerischen Airline auf der Basis der Crossair
eingesetzt. Diese hat unter der Leitung des Bundes bereits zweimal
getagt. Die Task Force hat keine geschäftsführende Funktion, sorgt
hingegen für die Abstimmung der Liquiditäts- mit der Betriebsplanung
sowie für das Controlling der Verwendung der Bundes- und Bankenmittel.
Weitere Themen sind der gegenseitige Informationsaustausch und der
Sozialplan. Die Task Force trifft sich in kurzen Abständen und kann
jederzeit Arbeiten in Fachteams auslösen. Die Erfüllung des Auftrags
orientiert sich, im Wissen um die schwierige Ausgangslage und in
Kenntnis der damit verbundenen Risiken, am gemeinsam getragenen Ziel.

Die Task Force zur Unterstützung des Aufbaus der neuen schweizerischen
Airline hat bisher zweimal getagt: am 5. und 9. Oktober 2001. Nach
Information über den Bundesratsbeschluss, einer ersten Orientierung über
das Nachlassverfahren durch den Sachwalter, der Auslösung erster
Tranchen aus dem Bundesdarlehen sowie der Unterzeichnung des
Darlehensvertrags wurden erste Arbeiten ausgelöst. Voraussetzung dafür
war das gegenseitige Einvernehmen zur Zielsetzung und zur konstruktiven
Zusammenarbeit aller Beteiligten. Namentlich wurden die nötigen Schritte
zur Überprüfung der Liquiditätsplanung und der Mittelverwendung sowohl
der Bundes- als auch der Bankenbeiträge veranlasst. Dabei geht es sowohl
um die Ausarbeitung der methodischen Grundlagen als auch um die
Erhellung der Finanzlage. Die umfangreichen Arbeiten wurden bereits am
Wochenende eingeleitet. Eine weitere Sofortmassnahme betrifft die
laufende Abstimmung der Liquiditäts- und Finanzplanung mit der Flug- und
Netzwerkplanung. Zu diesen Zwecken sowie für die Aufarbeitung von
aufsichtsrechtlichen Fragen (Flugbetrieb und Infrastruktur) sowie des
Sozialplans wurden übergreifende Fachteams eingesetzt.

Unter der Federführung der Eidg. Finanzkontrolle (EFK) wird ein täglich
nachgeführtes Controlling der Finanzströme gewährleistet. Dies macht die
Finanzierung steuerbar bzw. Liquiditätsengpasse frühzeitig erkennbar.

Rollen von Bund und Unternehmungen

Die Geschäftsleitung und die unternehmerische Verantwortung bleibt
vollumfänglich in der Kompetenz der Unternehmen. Im Zusammenhang mit dem
Aufbau der neuen schweizerischen Luftfahrtgesellschaft kommt dem Bund
jedoch zum einen eine Vermittler- und Koordinationsrolle zu. Zudem muss
er gemäss Auftrag der Finanzdelegation beider Räte den Stand und die
korrekte Verwendung der Bundesmittel überwachen. Drittens hat er
aufsichtsrechtliche und beschäftigungspolitische Verantwortung
wahrzunehmen. Die Task Force wird bezüglich Finanzfragen von Peter
Siegenthaler, Direktor der Eidg. Finanzverwaltung, und bezüglich
Betriebsaufsicht von André Auer, Direktor des Bundesamts für
Zivilluftfahrt, geleitet. Ihr gehören ferner Spitzenvertreter und
Spezialisten der Crossair und Swissair, der beiden Grossbanken UBS und
CSG sowie (seit der Sitzung vom 9. Oktober) der Flughafengesellschaft
Unique und des Standortkantons Zürich an. Spezialisten aus den
Unternehmungen und aus der Bundesverwaltung können beigezogen werden.
Die Sozialplanfragen werden von Jean-Luc Nordmann (Direktion für Arbeit
im Staatssekretariat Wirtschaft) koordiniert.

Die Task Force hat keine unternehmerischen Entscheidkompetenzen. Sie ist
ein Forum zur Erarbeitung von Entscheidgrundlagen sowie zur Überwachung
und Konsolidierung von Datenlagen. Die Information über Entscheide
bleibt in der Zuständigkeit der Geschäftsleitungen und des Bundesrates.
Hingegen kann die Task Force einvernehmlich Informationen über den
Zwischenstand der Arbeiten festlegen.

Anmerkung an die Redaktionen: Diese Hintergrundinformation kann nach
einer weiteren Sitzung der Task Force am Sonntag Nachmittag substantiell
aufdatiert werden. Medien, welche eine kurzfristige Einladung zu einer
allfälligen mündlichen Orientierung wünschen, sollen sich bis Freitag
15.00 Uhr bei Frau Ursula Grünig Tel. (031) 322 60 33 melden.

Für die Task Force: Kommunikation Eidg. Finanzdepartement, Daniel
Eckmann

Bern, 9.10.01