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Erhöhung der Biersteuer

COMMUNIQUE DE PRESSE

Erhöhung der Biersteuer

Das Eidg. Finanzdepartement hat beschlossen, die Biersteuer auf den 1.
Januar 2002 von Fr. 23.79 je hl auf Fr. 24.75 je hl anzuheben. Die
Steuererhöhung ist die Folge des Anstiegs des durchschnittlichen
Engrospreises.

Bis zum Inkrafttreten eines Biersteuergesetzes bleibt die aus Bier- und
Mehrwertsteuer bestehende Gesamtbelastung des Bieres garantiert. Sie
beträgt 18,7 Prozent des durchschnittlichen Engrospreises sämtlicher
Biere aller Brauereien.

DEPARTEMENT FEDERAL DES FINANCES
Service de presse et d'information

Auskunft:
Fritz Weber, Oberzolldirektion, Tel. 031 / 322 66 79

Weiterführende Informationen zu aktuellen Medienmitteilungen finden Sie
im "Hot Spot" auf unserer Website: www.efd.admin.ch.

5.10.2001