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Mündliche Information von BR Villiger zur Sicherung des Flugbetriebs (5.10.2001)

Mündliche Information
von BR Villiger zur Sicherung des Flugbetriebs (5.10.2001)
(Ergänzung zur politischen Lagebeurteilung in der separaten
Stellungnahme des Bundesrates)

Der Bundesrat hat heute im Zusammenhang mit der Sicherstellung der
Anbindung der Schweiz ans internationale Flugnetz und zur Finanzierung
des Swissair-Flugbetriebs bis am 28. Oktober 2001 Prioritäten festgelegt
und Modalitäten beschlossen. Diese betreffen den Darlehensvertrag mit
der Swissair sowie die Bildung einer Task Force. Nach Unterzeichnung des
Vertrags sollen der Swissair von den vom Bundesrat genehmigten 450 Mio
möglichst noch heute 320 Mio überwiesen werden. Davon ist eine
Vorauszahlung von 50 Mio bereits erfolgt.

Oberste Priorität hat die Sicherstellung eines geordneten
Betriebsablaufs auf den schweizerischen Flughäfen, insbesondere auf dem
Flughafen Zürich.
? Betriebsfähige Infrastrukturen sind der „Lebensnerv“ jeglichen
Flugbetriebs, ihre Sicherstellung ist die unabdingbare Voraussetzung
sowohl für eine schweizerische Airline als auch für den
Wirtschaftsstandort.
? Diese Priorität dominiert alle anderen.

Zweite Priorität hat die Sicherstellung des Flugbetriebs der Swissair
bis am 28. Oktober 2001.
? Zu diesem Zweck hat der Bundesrat ein Darlehen von 450 Mio bewilligt,
befristet bis zum Ende des Sommerflugplans.
Damit soll der möglichst rasche Aufbau eines für Kurz-, Mittel- und
Langstrecken leistungsfähigen Flugunternehmens auf der Basis der
Crossair ermöglicht werden.

Darlehensvertrag
Das vom Bundesrat am Mittwoch beschlossene Darlehen von 450 Mio Franken
basiert auf einem Vertrag mit der Swissair, von dem der Bundesrat
Kenntnis genommen hat. Die wichtigsten Elemente des Vertrags:
? Nach Unterzeichnung des Vertrags sollen der Swissair von den vom
Bundesrat insgesamt genehmigten 450 Mio raschmöglichst 320 Mio für den
Liquiditätsbedarf der nächsten Tage überwiesen werden. Von diesen 320
Mio wurde heute morgen bereits 50 Mio zur Verfügung gestellt.
? Der Vertrag muss vom Nachlassrichter genehmigt werden.
? Gestützt auf die Liquiditätsplanung der Swissair sind im Rahmen des
beschlossenen Gesamtbetrags weitere Tranchen vorgesehen.
? Die Mittel sind für die Sicherstellung des Flugbetriebs der Swissair
vorgesehen, wobei im Europaverkehr das Crossair-Angebot bestgünstig zu
nutzen ist.
? Die Swissair selber fliegt namentlich die wichtigsten Langstrecken.

Der Bund kann diese Mittel für die Sicherstellung der flugnahen Betriebe
verwenden, falls
? der geordnete Betrieb auf den schweizerischen Flughäfen (insbesondere
Hub Zürich) generell nicht mehr gesichert ist;
? oder anders gesagt, wenn die unabdingbaren flugnahen Infrastrukturen
der Swissair-Tochtergesellschaften (Buchung, Wartung, Technik,
Abfertigung etc.)   wegen Liquiditätsmangels nicht mehr ausreichend
verfügbar sein sollten;
? der Zweck aufgrund der Gesamtfinanzlage der Swissair nicht mehr
erreichbar ist.

Task Force
Unter Leitung des Bundes (Eidg. Finanzverwaltung und Bundesamt für
Zivilluftfahrt) wird mit Vertretern des Eidg.
Volkswirtschaftsdepartementes, der beiden Grossbanken, der
Swissair-Gruppe und der Crossair eine TaskForce gebildet. Die übrigen
Departemente nehmen konsultativ teil.
? Hauptaufgabe ist der rasche Informationsaustausch zwecks Koordination,
Planung, Liquiditätssicherung für die Swissair und die vitalen
Infrastrukturen.
? Die Task-Force ist zuständig für die Optimierung der gemeinsamen
Anstrengungen im Hinblick auf die Zielerreichung; sie betrifft
ausdrücklich nicht die operativen Tätigkeiten der Swissair und der
Crossair, in die sich der Bund nicht einzumischen hat. Sie hat keine
Geschäftsführungsfunktion.

5.10.01 / EFD