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Kriegsversicherungsdeckung für Schweizer Luftfahrtgesellschaften vorläufig sichergestellt

MEDIENMITTEILUNG

Kriegsversicherungsdeckung für Schweizer
Luftfahrtgesellschaften vorläufig sichergestellt

Der Bundesrat gewährt den schweizerischen Luftfahrtgesellschaften eine
bis zum 25. Oktober 2001 befristete Sicherstellung für
Dritthaftpflichtschäden am Boden, beschränkt auf die Folgen von Krieg
und Terror einschliesslich Entführungen. Damit ist es den
schweizerischen Luftfahrtgesellschaften auch weiterhin möglich, weltweit
ihre Flugdienste anzubieten.
Nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 in den USA hat der
internationale Versicherungsmarkt für Luftfahrtgesellschaften
beschlossen, die Kriegsversicherungsdeckung (einschliesslich Terror und
Entführung) für Dritthaftpflichtschäden am Boden auf 50 Millionen
US-Dollar zu limitieren und auf ein Ereignis innerhalb der gesamten
Luftfahrzeugflotte einer Luftfahrtgesellschaft zu beschränken. Viele
Luftfahrtgesellschaften hatten eine Versicherungsdeckung von mehr als 50
Millionen US-Dollar abgeschlossen. In der Folge haben die USA, die
meisten EU-Mitgliedstaaten und verschiedene nichteuropäische Staaten
ihren Luftfahrtgesellschaften entsprechende Garantieerklärungen
abgegeben.
Angesichts des für die Luftfahrtgesellschaften untragbar gewordenen
finanziellen Risikos und ohne Übernahme einer entsprechenden Garantie
für eine weitere Sicherungsdeckung seitens des Bundes wären gewisse
Luftfahrtgesellschaften gezwungen gewesen, den Luftverkehr einzustellen.
Der Bundesrat hat deshalb beschlossen, den Luftfahrtgesellschaften auf
Gesuch hin eine bis 25. Oktober 2001 befristete Sicherstellung zu
gewähren. Den schweizerischen Flughäfen und anderen schweizerischen
Betrieben, welche ebenfalls mit der Luftfahrt wirtschaftlich verbunden,
jedoch keine Luftfahrtgesellschaften sind, wird die Sicherstellung
mangels genügender Rechtsgrundlage nicht gewährt.
Bern, 5. Oktober 2001
UVEK Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation
EFD Eidgenössisches Finanzdepartement

Presse- und Informationsdienste
Auskünfte: Daniel Ruhier, Leiter Prozess Luftverkehrsbetriebe, Bundesamt
für Zivilluftfahrt (BAZL), Telefon 031 325 91 40

5.10.2001