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Zukunft der Swissair: Sanierung ist von allen Involvierten mitzutragen

PRESSEMITTEILUNG

Zukunft der Swissair: Sanierung ist von allen Involvierten mitzutragen

Soweit ein öffentliches Interesse besteht, kann sich der Bund subsidiär
an der Rekapitalisierung der Swissair beteiligen. Der Bundesrat ist
bereit, dem Parlament einen entsprechenden Kreditbeschluss vorzulegen,
falls die Swissair ein langfristig erfolgversprechendes
Sanierungskonzept unterbreitet und falls sich in erster Linie die
Wirtschaft und die Banken, aber auch die Swissair einschliesslich der
Personalseite an der Bereinigung der Finanzlage beteiligen. Dies
schreibt der Bundesrat in seiner heutigen Antwort auf zwei dringliche
Interpellationen zur Situa-tion und Zukunft der Swissair, wobei er sich
vorbehält, auf die weitere Entwicklung der laufenden Gespräche und
Verhandlungen zu reagieren (siehe Pressemitteilung vom Montag, den 23.
September).

In zwei dringlichen Interpellationen forderten der Ständerat Filippo
Lombardi (CVP, TI) sowie die Nationalrätin Susanne Leutenegger
Oberholzer (SP/BL) den Bundesrat auf, sich zu verschiedenen Fragen rund
um die finanzielle Lage der Swissair und ihrer Tochtergesellschaften,
das Ausmass der durch die Attentate vom 11. September 2001 verursachten
Verluste sowie die Rolle des Bundes bei der Sicherung des Überlebens der
Swissair zu äussern.

Nach Meinung des Bundesrats besteht kein Zweifel, dass die finanziellen
Auswirkungen der Attentate den Erfolg der bisher geplanten
Sanierungsmassnahmen in Frage stellen (durch Versi-cherungen nicht
gedeckter Ertragsausfall innert Wochenfrist in der Höhe von 65
Millionen). Der Bundesrat betont, dass die gegenwärtige Krise der
Swissair nur überwunden werden kann, wenn alle involvierten Kreise ihren
Beitrag zur Sanierung des Unternehmens leisten. Betroffen sind im
vorliegenden Fall die Unternehmensleitung der Swissair, die Banken, die
Aktionäre, die Gläubiger (wie zum Beispiel die Leasing-Gesellschaften
und die Obligationäre), aber auch das Personal. Die Swissair muss zudem
einen tiefgreifenden Restrukturierungsplan auf die Beine stellen.
Gelingt es den involvierten Kreisen sich zu einigen, schliesst der
Bundesrat ein Engage-ment in der Unternehmenssanierung nicht aus.

Was die Frage einer allfälligen Verantwortlichkeitsklage gegen die
Führungsgremien der Gesell-schaft angeht, wartet der Bundesrat die
Ergebnisse der Sonderprüfung ab, die zu Beginn des Jahres 2002 bekannt
sein dürften. Sobald die Ergebnisse dieses Verfahrens vorliegen, wird
das Eidgenössische Finanzdepartement das Pro und Kontra einer
allfälligen Verantwortlichkeitsklage gegen Gesellschaftsorgane abwägen
und dem Bundesrat Antrag stellen. Schon heute steht aber fest, dass die
Realisierung unternehmerischer Risiken für sich allein keine
Verantwortlichkeits-klage begründet. Ein solches Verfahren würde erst
eingeleitet, wenn den Gesellschaftsorganen Sorgfaltspflichtverletzungen
nachgewiesen werden können.

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

Auskunft: Pierre-André Meyrat, Eidg. Finanzverwaltung, Tel. 031 322 60
40

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28.9.2001