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Bund und öffentliche Unternehmungen: Keine Plafonierung der Löhne

PRESSEMITTEILUNG

Bund und öffentliche Unternehmungen: Keine Plafonierung der Löhne

Der Bundesrat will die Spitzenlöhne weder in der allgemeinen
Bundesverwaltung noch bei den bundesnahen Unternehmungen plafonieren und
ebensowenig die Honorare für die Verwaltungsratsmitglieder der
Bundesunternehmen. In seiner heutigen Antwort auf zwei Motionen von
Nationalrätin Franziska Teuscher (Grüne/BE) und eine von Nationalrat
Patrice Mugny (Grüne/GE) verweist er auf seine frühere Stellungnahme im
Bericht über „Löhne und andere Anstellungsbedingungen der
Führungskräfte“ vom 5. Juni 2001. In diesem stellt der Bundesrat
Grundsätze über Entschädigungen, Entlöhnung, Boni, berufliche Vorsorge
sowie allfällige weitere Leistungen in Aussicht. Die Transparenz werde
mit einem ausgebauten Reporting wesentlich erhöht.

Mit seiner Motion hatte Mugny den Bundesrat beauftragen wollen, die
Spitzenlöhne bei der allgemeinen Bundesverwaltung, bei den
Regiebetrieben (SBB, Post) sowie bei den Gesellschaften, von denen der
Bund die Aktienmehrheit hält, zu plafonieren. Diese Einkommen dürften -
einschliesslich aller Zulagen - keinesfalls höher sein als die der
Bundesräte. Teuscher ihrerseits hatte verlangt, einerseits für die
Gehälter der Kader der Unternehmen des Bundes, anderseits für die
Honorare der Verwaltungsrätinnen und Verwaltungsräte von Unternehmen des
Bundes und seiner Anstalten seien Maximalbeträge festzulegen.

In seiner Antwort weist der Bundesrat darauf hin, dass der Bericht über
„Löhne und weitere Anstellungsbedingungen der obersten Führungskräfte“
vom 5. Juni 2001 die wichtigsten Aussagen bereits enthalte. Der
Bundesrat habe sich dabei klar gegen Massnahmen auf Gesetzesstufe
ausgeprochen. Er erachte die geltenden gesetzlichen Grundlagen als nach
wie vor zweckmässig und den unterschiedlichen Verhältnissen angepasst.
Bereits während der Beratungen über das Bundespersonalgesetz (BPG) wurde
eine allfällige Festlegung von Höchstlöhnen diskutiert und verworfen. Es
sei nicht angebracht, bereits heute für jene Unternehmen, deren Personal
dem BPG unterstellt ist, dem Parlament eine Gesetzesrevision
vorzuschlagen. Vorerst müssten Erfahrungen gesammelt werden. Die
Entwicklung einer sachgerechten Praxis sei im Gange.

Der Bundesrat beantragt deshalb, die Motionen abzulehnen.

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

Auskunft: Thierry Borel, Eidg. Personalamt, Tel. 031 322 62 11

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28.9.2001