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Vernehmlassungsvorlage für eine weitere Unternehmenssteuerreform in Auftrag gegeben

PRESSEROHSTOFF

Vernehmlassungsvorlage für eine weitere Unternehmenssteuerreform in
Auftrag gegeben

Damit die Standortattraktivität der Schweiz weiter gestärkt wird, sollen
investierende Unternehmer durch eine tiefere Besteuerung des
Risikokapitals substanziell entlastet werden. In diesem Sinne hat der
Bundesrat an seiner heutigen Sitzung das EFD beauftragt, eine
Vernehmlassungsvorlage für eine weitere Unternehmenssteuerreform zu
erarbeiten. Der Zeitplan sieht vor, dass diese bis im Sommer 2002
vorliegen soll. Aus heutiger Sicht ist der finanzielle Spielraum für das
Paket allerdings stark begrenzt.

Auch nach dem Inkrafttreten der Unternehmenssteuerreform von 1997 hat
der parlamentarische Druck für weitere fiskalische Entlastungen der
Wirtschaft nicht nachgelassen. Über ein Dutzend eingereichter Vorstösse
legen hierzu beredtes Zeugnis ab. Internationale Vergleiche zeigen, dass
die Besteuerung auf der Stufe Unternehmen beim Bund und den meisten
Kantonen sehr günstig ausfällt und daher kein Handlungsbedarf für
generelle Steuerentlastungen bei den Unternehmen besteht. Das EFD ist
deshalb zur Überzeugung gekommen, dass weitere fiskalische
Erleichterungen gezielt im Bereich des investierenden Unternehmers
vorzunehmen sind.

Kernpunkte der Unternehmenssteuerreform II sind:

? Steuerliche Gleichbehandlung von Dividendenausschüttungen und
Verkäufen bei so genannt «qualifizierenden Beteiligungen» durch
Einführung eines Teilbesteuerungsverfahrens beim Aktionär
? Abschaffung der Emissionsabgabe auf inländischen Obligationen und
Erhöhung der Freigrenze bei der Emissionsabgabe auf Eigenkapital
? Fiskalische Erleichterungen im Zusammenhang mit der Liquidation und
Nachfolge von Personenunternehmen
? Erweiterter Beteiligungsabzug für alle Kapitalgesellschaften und
Genossenschaften

Teilbesteuerungsverfahren auf «qualifizierenden Beteiligungen»
In der zu erarbeitenden Vernehmlassungsvorlage soll ein zentrales
Ergebnis aus dem Bericht der Expertenkommission rechtsformneutrale
Unternehmensbesteuerung (vgl. Medienmitteilung vom 12. Juli 2001 zum so
genannten ERU-Bericht) umgesetzt werden: das Teilbesteuerungsverfahren.
Dividendenausschüttungen und Verkäufe von «qualifizierenden
Beteiligungen» (denkbar ist eine Quote ab fünf Prozent, sofern diese
Beteiligung mindestens einen Wert von 100'000 Franken aufweist) sollen
inskünftig nur zu ca. 2/3 besteuert werden. Dadurch könnte die
wirtschaftliche Doppelbelastung weiter vermindert werden. Ferner würden
auf diese Weise Kapitalgewinne und Steuern gleich behandelt. Die
Attraktivität dieser Teil-besteuerung könnte durch Aufhebung oder
zumindest Senkung der kantonalen Vermö-genssteuern auf «qualifizierenden
Beteiligungen» verbessert werden, was nur durch ent-sprechende
Anpassungen im Steuerharmonisierungsgesetz zulässig wäre. Eine breit
abgestützte Konsultation bei den Kantonen ist daher unabdingbar. Für
«nicht qualifizierende Beteiligun-gen» soll sich dagegen im Vergleich
zur heutigen Rechtslage nichts ändern.
Hingegen lässt sich das von der ERU postulierte Ziel der
rechtsformunabhängigen Unternehmensbe-steuerung wegen den zu erwartenden
Ausfällen bei den Beiträgen an die Sozialversicherung zurzeit nicht
verwirklichen. Zur Prüfung der Auswirkungen auf das AHV-Recht wird daher
eine Arbeits-gruppe mit Vertretern des Bundesamts für Sozialversicherung
(BSV) und der eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) eingesetzt, die
sich mit diesem Fragenkomplex befasst und entsprechen-de
Lösungsvorschläge formuliert.
Erleichterungen bei der Emissionsabgabe auf Eigen- und Fremdkaptial
Die Freigrenze bei der Emissionsabgabe auf Eigenkapital könnte von 250
000 Franken auf eine Million Franken erhöht werden, wie dies von der
Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats (WAK) gefordert
wird. Auch bei den Genossenschaften sind bezüglich der Emissionsabgabe
Erleichterungen prüfenswert. Diese Massnahmen würden die Gründung von
KMU verbilligen. Der Ertragsausfall der vorgesehenen
Entlastungsmassnahmen würde ca. 30 Millionen Franken betragen. Zudem hat
die Erfahrung in den letzten Jahren wiederholt gezeigt, dass die
Aufnahme von Fremdkapital nicht mit Objektsteuern verteuert werden
sollte. Mit einer Abschaffung der Emissionsabgabe auf inländischen
Obligationen könnte die Attraktivität des inländischen
Obligationenmarktes teilweise verbessert werden. Für den Bund würde
dabei aber ein Netto-Ertragsausfall von 200 Millionen resultieren, der
nicht so ohne weiteres verkraftbar ist.
Entlastungen für Personenunternehmen
Die steuerliche Förderung des Risikokapitals sollte nicht einseitig den
Kapitalgesellschaften und deren Anteilsinhabern zugute kommen. Da der
Bundesrat sich zustimmend zur WAK-Motion betreffend Beseitigung von
fiskalischen Ungerechtigkeiten für KMU äussert, gehören die Prüfung von
Massnahmen, welche in diese Richtung abzielen, ebenfalls ins Paket der
Unternehmenssteuer-reform II. Insbesondere sind steuerliche
Erleichterungen bei der Liquidation und Nachfolge von
Personenunternehmen vorzunehmen.
Enger finanzpolitischer Spielraum
Allerdings ist der finanzielle Rahmen des Pakets stark begrenzt, zumal
sich bei den laufen-den Steuerprojekten  ein höherer als vom Bundesrat
geplanter Finanzierungsbedarf abzeichnet. Das EFD wird deshalb erst im
Zusammenhang mit der Vernehmlassungsvorlage die finanzpolitischen
Eckwerte vorschlagen. Aufgrund des heutigen Wissensstandes kommt nur
eine ertragsneutrale Revision in Betracht, allenfalls eine solche mit
Mindereinnahmen von höchstens 50 Millionen Franken pro Jahr.

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

Auskunft:
Angelo Digeronimo, Eidg. Steuerverwaltung, Tel 031 322 71 58
Kurt Dütschler, Eidg. Steuerverwaltung, Tel 031 322 73 77

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21.0.2001