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Strukturreform bei der Unternehmensbesteuerung

PRESSEMITTEILUNG

Strukturreform bei der Unternehmensbesteuerung

Damit die Standortattraktivität der Schweiz weiter gestärkt wird, sollen
bei der Unternehmensbesteuerung strukturelle Verbesserungen vorgenommen
werden. Sie hätten keine oder nur geringe Einnahmenausfälle für den Bund
zur Folge. Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung das EFD
beauftragt, eine Vernehmlassungsvorlage für eine entsprechende, weitere
Unternehmens-steuerreform zu erarbeiten. Der Zeitplan sieht vor, dass
diese bis im Sommer 2002 vorliegen soll.

1997 sind zentrale Anliegen der Wirtschaft zur Förderung des
vorteilhaften Unternehmensstandortes Schweiz mit der
Unternehmenssteuerreform erfüllt worden. Diese Reform hat der Wirtschaft
namhafte Erleichterungen und strukturelle Verbesserungen gebracht. In
der Folge hat der Bundesrat den eng begrenzten finanziellen Spielraum
für weitere Steuerentlastungen primär für die Revision der
Familienbesteuerung reserviert (Spielraum des Steuerpakets: 1,4
Milliarden Franken). Angesichts dieser Prioritätensetzung bei den
Familien ist die vorgezogene Realisierung weiterer Anliegen im Bereich
der Unternehmensbesteuerung nicht oder nur sehr beschränkt möglich.

Trotzdem liegen zum Teil berechtigte Anliegen von Seiten der Unternehmen
auf dem Tisch, die allerdings nicht nur aus der Sicht des
Standortwettbewerbs, sondern auch unter dem Aspekt der
Steuergerechtigkeit und der Finanzierbarkeit betrachtet werden müssen.
Die Wünsche sind teils prinzipieller, teils finanzieller und teils
punktuell struktureller Art.

Prinzipieller Art ist die Forderung nach einer rechtsformneutralen
Unternehmens-besteuerung aus einem Guss, wie sie von Professor Xavier
Oberson in seinem Expertenbericht vorgeschlagen wird (vgl.
Presseunterlagen vom 12. Juli 2001). Dieses System, das aus steuerlicher
Sicht keinen Unterschied zwischen Aktiengesellschaften und
Personengesellschaften macht, eröffnet längerfristig interessante
Perspektiven, erfordert aber einen tiefgreifenden Umbau der heutigen
Unternehmensbesteuerung. Es hätte weitreichende finanzielle Folgen,
nicht zuletzt für die AHV. Gerade darum ist es kurzfristig nicht
realisierbar, obwohl es von der Systematik her überzeugt.

Finanzieller Art ist die Forderung nach einer pauschalen Reduktion des
Gewinn-steuersatzes auf Bundesebene. Sie hätte grosse Einnahmenausfälle
(300 Millionen Franken für jedes halbe Prozentpunkt) zur Folge, ohne
dass sie den einzelnen Firmen - vor allem nicht den KMU - substanzielle
Entlastungen brächte. Sie würde auch keine strukturellen Verbesserungen
bewirken in Bezug auf die Förderung von Risikokapital oder die
Eliminierung von Ungerechtigkeiten. Die pauschale Reduktion des
Gewinnsteuersatzes kostet mithin viel und bringt zu wenig.

Punktuell struktureller Art ist der Vorschlag des Bundesrates, der auf
eine Verbesserung des Steuersystems zielt, dabei aber keine oder nur
geringe Einnahmenausfälle für den Bund zur Folge hat. Umgekehrt findet
auch kein Raubzug des Fiskus auf die Unternehmen statt, vielmehr ist der
Vorschlag ertragsneutral. Seine nachhaltige Wirkung besteht in der
Eliminierung von Ungleichbehandlungen bei der Besteuerung von Gewinnen
bei Aktiengesellschaften, was gerechter und volkswirtschaftlich sinnvoll
ist.

Künftig sollen Gewinne einer Aktiengesellschaft bei «qualifizierenden
Beteiligungen» (denkbar ist eine Quote ab fünf Prozent, sofern diese
Beteiligung mindestens einen Wert von 100'000 Franken aufweist) gleich
besteuert werden, unabhängig davon, ob sie ausgeschüttet werden oder
nicht. Die bestehende Doppelbelastung, der Webfehler im System, soll
dabei durch eine Reduktion der Einkommenssteuer auf Dividenden gemildert
oder gar eliminiert werden. Die damit verbundenen Steuerausfälle sind
durch eine neue Besteuerung von Beteiligungsgewinnen mit dem gleichen
Vorzugssteuersatz zu kompensieren.

Die zur Vermeidung der Doppelbesteuerung heute oft praktizierte
Geschäftspolitik von Aktiengesellschaften, Gewinne nicht auszuschütten,
sondern zu horten, verliert mit der Reform jeden finanziellen Anreiz.
Der dadurch entstehende Impuls, Gewinne wieder auszuschütten, begünstigt
die Bildung von Risikokapital, was sich volkswirt-schaftlich nachhaltig
auswirkt. Gleichzeitig können oft kritisierte Besonderheiten der
Steuerpraxis (Transponierung,  indirekte Teilliquidation, Erbenholding
usw.) behoben werden

Für Personenunternehmen sollen flankierende Massnahmen getroffen werden.
So könnte bei Veräusserungen des Geschäfts infolge Aufgabe der
Erwerbstätigkeit der Veräusserungserlös - und damit auch der Gegenwert
der realisierten stillen Reserven - im Sinne eines Endbeitrages in die
zweite Säule (BVG) steuerwirksam in Abzug gebracht werden. Weiter könnte
die Umwandlung von Personenunternehmen in Kapitalgesellschaften dadurch
erleichtert werden, dass auf jegliche Sperrfrist im Sinne des
Fusionsgesetzes verzichtet wird.

Bericht der Arbeitsgruppe «Standortstudie» abgeliefert

Die im Auftrag des Vorstehers des EFD vom Direktor der ESTV im August
2000 eingesetzte Arbeitsgruppe «Standortstudie» hat ihren Bericht mit
dem Titel «Steuern als Standortfaktor: Reformbedarf für die Schweiz?»
abgeliefert. Gestützt auf einen internationalen Vergleich der
volkswirtschaftlichen Leistung und der Steuerbelastung stellt die
Arbeitsgruppe fest, welchen grundlegenden Anforderungen ein
wettbewerbsfähiges Steuersystem genügen muss, und schlägt - nach rein
fachlichen Prioritäten abgestufte - Massnahmen zur Verbesserung des
Standorts Schweiz vor.  Die auftragsgemäss konsequent am
volkswirtschaftlichen Erfolg orientierte Sicht des Berichts liefert
wertvolle Entscheidungshilfen. Das Steuersystem hat indessen auch andere
Kriterien zu berücksichtigen, insbesondere die Steuergerechtigkeit und
die finanzpolitische Verkraftbarkeit allfälliger Massnahmen. Die
Herstellung dieses Gleichgewichts ist Aufgabe der politischen
Gesamtwürdigung. EFD und ESTV nehmen deshalb zu den einzelnen
Vorschlägen im Bericht zum jetzigen Zeitpunkt materiell nicht Stellung.

Mit dem bundesrätlichen Vorschlag wird ein kostenneutraler und
nachhaltiger Teil-schritt gemacht, ohne dass dabei die mit einer
konsequenten, rechtsformneutralen Unternehmensbesteuerung verbundenen
Ausfälle bei der AHV in Kauf genommen  werden müssten. Die Reform ist
kompatibel mit dem Finanzleitbild und der Stand-ortstudie (siehe
obenstehender Kasten) und geht nicht über die vom finanziellen Spielraum
gesetzten Grenzen hinaus. Sie gewährleistet den Finanzbedarf für das
Steuerpaket und erfüllt im strukturellen Bereich - wenn auch nur zum
Teil - Vorschläge der Expertengruppe Oberson.

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

Auskunft:
Angelo Digeronimo, Eidg. Steuerverwaltung, Tel 031 322 71 58
 Kurt Dütschler, Eidg. steuerverwaltung, Tel 031 322 73 77

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im "Hot Spot" auf unserer Website: www.efd.admin.ch.

21.9.2001