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Prüfung neuer Massnahmen bei der Unternehmensbesteuerung

PRESSEMITTEILUNG

Prüfung neuer Massnahmen bei der Unternehmensbesteuerung

Der Bundesrat will neue steuerliche Massnahmen zu Gunsten der Investoren
prüfen. Dies hat er in seiner Antwort auf eine Interpellation der
SVP-Fraktion zum Ausdruck gebracht.

Die SVP hat den Bundesrat in ihrer Interpellation aufgefordert, noch in
diesem Jahr ein Steuerpaket zur Förderung des schweizerischen
Unternehmensstandortes vorzulegen. Dieses Paket sollte u.a. eine
Aufhebung der wirtschaftlichen Doppelbesteuerung, eine Reduktion des
Gewinnsteuersatzes, die Abschaffung der Umsatzabgabe sowie eine Senkung
der Emissionsabgabe beinhalten.

Der Bundesrat möchte keine Massnahmen nach dem Giesskannenprinzip (z.B.
Reduktion des Gewinnsteuersatzes) ergreifen. Er sieht vielmehr
Handlungsbedarf im Bereich der Kleinen und Mittleren Unternehmen (KMU)
und zwar direkt beim Investor. Gestützt auf den am 12. Juli 2001
veröffentlichten Bericht der Expertenkommission rechtsformneutrale
Unternehmensbesteuerung ( so genannter ERU-Bericht) will der Bundesrat
bis im Sommer 2002 eine Vernehmlassungsvorlage für eine
Unternehmenssteuerreform II erarbeiten. Das Gebot einer nachhaltigen
Finanzpolitik verpflichtet aber den Bundesrat, den Umfang der neuen
Massnahmen vom tatsächlich bestehenden strukturellen Überschuss bei den
Bundesfinanzen abhängig zu machen.

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

Auskunft: Angelo Digeronimo, Eidg. Steuerverwaltung, Tel. 031 031 322 71
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21.9.2001