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Senkung der Staats- und Fiskalquote ohne neue Instrumente möglich

PRESSEMITTEILUNG

Senkung der Staats- und Fiskalquote ohne neue Instrumente möglich

Der Bundesrat geht mit der FDP-Fraktion dahingehend einig, es sei eine
Fiskalquote anzustreben, die zu den tiefsten in der OECD gehöre. Dies
schreibt er in seiner Antwort auf eine Motion der FDP-Fraktion, welche
zusätzlich zur Schuldenbremse Instrumente gefordert hatte, um die
Staats- und Fiskalquote zu senken. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass
das Ziel ohne neue Instrumente erreicht werden könne und sieht darum
keinen kurzfristigen Handlungsbedarf. Er beantragt deshalb die
Umwandlung der Motion in ein Postulat.

Die FDP-Fraktion hatte Massnahmen und Instrumente gefordert, mit denen
eine Fiskal- und Staatsquote erreicht würden, die zu den drei tiefsten
innerhalb der fortgeschrittenen OECD-Ländern gehörte. Der Bundesrat hält
in seiner Antwort fest, er verfolge mit seinem Finanzleitbild ähnliche
Ziele wie die Motionärin, und bereits heute komme die Schweiz der
Forderung sehr nahe: Innerhalb der 10 reichsten OECD-Staaten liege sie
mit der Fiskal- und der Staatsquote auf Rang 4, innerhalb aller auf dem
Rang 6 bzw. 4. Ausserdem sei es mit Bezug auf die Standortattraktivität
eines Landes wichtig, nicht nur auf die Fiskal- und Staatsquoten,
sondern auch auf die Qualität der staatlichen Leistung und die
Regulierungsdichte zu achten.

Ausserdem sieht sich der Bundesrat aus verfassungsrechtlichen Gründen
nicht in der Lage, Massnahmen und Instrumente vorzuschlagen, welche
direkt bei der für internationale Vergleiche relevanten globalen Steuer-
und Staatsquote (inkl. Kantons- und Gemeindeebene) ansetzen, ohne den
föderalistischen Aufbau der Schweiz in Frage zu stellen.

Weiter schreibt der Bundsrat, die Verankerung der Höchstsätze der
wichtigsten Bundessteuern in der Verfassung sei eine implizite
Fiskalquotenbremse. Gemeinsam mit der Schuldenbremse werde sie auch auf
die Ausgabenseite übertragen. Das Verhindern von strukturellen Defiziten
solle in Zukunft die Steuererhöhung zu Sanierungszwecken ausschliessen.

Nach Auffassung des Bundesrates besteht somit zur Zeit keine
Dringlichkeit, die Schuldenbremse durch eine Staats- und
Fiskalquotenbremse zu ergänzen. Die Landesregierung ist aber bestrebt,
mit den ihr zur Verfügung stehenden Instrumenten das mit der Motion
angestrebte Ziel ernsthaft zu verfolgen. Sie beantragt deshalb, die
Motion in ein Postulat umzuwandeln.

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

Auskunft:
Tobias Beljean, Eidg. Finanzverwaltung, Tel 031 322 62 39
Andreas Pfammatter, Eidg. Finanzverwaltung, Tel 031 322 60 54

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21.9.2001