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Schnittblumenimporte werden genügend überwacht

PRESSEMITTEILUNG

Schnittblumenimporte werden genügend überwacht

Der Bundesrat ist der Auffassung, dass der Import von Schnittblumen
genügend überwacht wird. Dies schreibt er in seiner Antwort auf eine
Motion von Nationalrat Toni Brunner (SVP/SG). Die Landesregierung lehnt
es darum ab, weitergehende Massnahmen an der Grenze oder im Inland zu
ergreifen.
Brunner hatte in seiner Motion eine sofortige Verstärkung der
regelmässigern und gezielten Einfuhrkontrollen bei Importen von
Schnittblumen verlangt. Als Begründung führte er an, bei verschiedenen
ausländischen Blumenexporteuren seien in den letzten Jahren schwere
Verstösse gegen die geltenden Importvorschriften aufgedeckt worden.
Diese illegalen respektive falsch deklarierten Schnittblumenimporte
benachteiligten die einheimischen Produktions- und Handelsfirmen.
In seiner Antwort schreibt der Bundesrat, namentlich die
holländisch-schweizerischen Importeure würden von den Zollämtern im
Rahmen der zur Verfügung stehenden Ressourcen risikogerecht
kontrolliert. Die festgestellten Kontingentsüberschreitungen machten
gemessen an den Gesamtimporten etwa ein Prozent aus , womit sie nicht zu
einer Gefährdung von Arbeitsplätzen in der inländischen Branche führten.

Wie der Bundesrat weiter festhält, überprüft das Bundesamt für
Landwirtschaft zudem im Domizil der Importeure die für die
Kontingentszuteilung massge- bende Inlandleistung. Mit einem neuen
Projekt, welches das bisherige elektronische Verzollungssystem ablösen
soll, stelle der Zoll darüber hinaus in Aussicht, dass eine
automatisierte Überwachung keine Kontingentsüber- schreitung einzelner
Importeure mehr zulassen werde.

Aus den angeführten Gründen beantragt der Bundesrat die Ablehnung der
Motion.

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

Auskunft: Beat Schladitz, Eidg. Oberzolldirektion (OZD), Tel. (031) 322
67 04

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21.9.2001