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Neue Finanzordnung - Eröffnung der Vernehmlassung

PRESSEMITTEILUNG

Neue Finanzordnung - Eröffnung der Vernehmlassung

Der Bundesrat hat die Vernehmlassungsvorlage zur neuen Finanzordnung
verabschiedet. Es handelt sich um eine schlanke Vorlage mit drei Zielen:
Angestrebt wird eine Sicherstellung der wichtigsten Einnahmenquellen des
Bundes, eine Nachführung der Verfassung aufgrund verschiedener
Entscheide der eidgenössischen Räte sowie die Verbesserung des
Steuersystems. Die Vernehmlassung dauert bis Mitte Januar 2002.

Die Kompetenz des Bundes, eine Mehrwertsteuer und eine direkte
Bundessteuer zu erheben, ist bis Ende 2006 befristet. Der Bundesrat will
rechtzeitig und ohne Zeitdruck die geltende Finanzordnung erneuern. Dies
ist der Grund, weshalb er schon in diesem Jahr die neue Finanzordnung in
die Vernehmlassung gibt.

Im Zentrum der Vorlage steht die Aufhebung der Befristung für die
Erhebung der direkten Bundessteuer und der Mehrwertsteuer. Beide Steuern
machen heute zusammen rund 60% der Fiskaleinnahmen des Bundes aus. Es
ist undenkbar, dass der Bund seine Aufgaben in Zukunft ohne diese beiden
Einnahmenquellen wird finanzieren können.

Stellte der Bundesrat in seiner Legislaturplanung noch eine neue
Finanzordnung im Zeichen einer ökologischen Steuerreform in Aussicht,
musste dieses Ziel nach der Abstimmung über die Energievorlagen im
letzten September zurückgenommen werden. Es kann im Rahmen der neuen
Finanzordnung nicht umgesetzt werden. Bei einer Neuauflage einer
Verfassungsnorm bereits im heutigen Zeitpunkt bliebe der berechtigte
Vorwurf nicht aus, der Bundesrat würde den Volkswillen nicht
respektieren. Der Bundesrat wird indes diese Frage im Zusammenhang mit
einem Bericht über die Einhaltung der Klimaziele bis spätestens 2003
erneut thematisieren.

Zur Nachführung der Bundesverfassung gehören eine Reihe von Streichungen
von Verfassungsbestimmungen. So sollen namentlich die
Übergangsbestimmungen zur Mehrwertsteuer ersatzlos aufgehoben werden.
Sie wurden mit der Verabschiedung des Mehrwertsteuergesetzes
überflüssig. Die Verbilligung von Krankenkassenprämien aus
 Mitteln der Mehrwertsteuer wird in der Verfassung dauerhaft
festgeschrieben. Der Aufhebung der Kapitalsteuer für juristische
Personen auf Gesetzesstufe folgt die Streichung der entsprechenden
Verfassungsbestimmung. Der heutige Höchstsatz von 9,8 Prozent der
Reinertragsssteuer für juristische Personen wird auf das derzeit
geltende Niveau von 8,5 Prozent zurückgeführt.

Mit dem Wegfall der Übergangsbestimmungen für die Mehrwertsteuer soll
auch der Sondersatz für den Tourismus wieder aufgehoben werden. Der
Verzicht auf verschiedene Steuersätze - der Bundesrat schlägt neben dem
Normalsatz nur noch einen reduzierten Satz vor - dient der Vereinfachung
und Transparenz des Steuersystems. Allerdings werden hier zwei Varianten
vorgeschlagen: Eine Aufhebung des Sondersatzes beim Inkrafttreten der
neuen Finanzordnung und eine bis 2006 befristete Weiterführung. Die
Förderung des Tourismus soll in einem ganzheitlichen Ansatz angegangen
werden.

Die Vernehmlassung dauert bis am 18. Januar 2002. Bei normalem Verlauf
der weiteren Arbeiten und parlamentarischen Beratungen sollte eine
Abstimmung im Jahr 2003 möglich sein.

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und  Informationsdienst

Auskunft:
Tobias Beljean, Eidg. Finanzverwaltung, Tel: 031 322 62 39
Andreas Pfammatter, Eidg. Finanzverwaltung, Tel: 031 322 60 54

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im "Hot Spot" auf unserer Website: www.efd.admin.ch.

21.9.2001