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Keine Verzögerung bei der Auszahlung von Subventionen

PRESSEMITTEILUNG

Keine Verzögerung bei der Auszahlung von Subventionen

Der Bund kommt seinen finanziellen Verpflichtungen fristgerecht und
gesetzeskonform nach. Dies schreibt der Bundesrat in seiner
Stellungnahme zu einer Interpellation von Ständerat Jean-Claude Cornu
(FDP/FR).

Ständerat Cornu hatte in seiner Interpellation Auskunft darüber
verlangt, ob beim Bund im Subventionsbereich Zahlungsrückstände und
Gesuchsüberhänge bestehen, und ob der Bundesrat bereit sei, einen Teil
des Überschusses des Rechnungsjahrs 2000 für den Abbau eines allfälligen
Zahlungsrückstandes bereit zu stellen.

In seiner Stellungnahme hält der Bundesrat fest, dass das
Subventionsgesetz das Vorgehen bei Zahlungsrückständen und
Gesuchsüberhänge festlege. Ende 2000 hätten beim Bund grundsätzlich
keine, gegen Jahresende jeweils geringe Zahlungsrückstände festgestellt
werden können. Bei diesen habe es sich aber durchwegs um Fälle
gehandelt, in denen auf Grund der späten Einreichung der Rechnungen am
Jahresende geringfügige Abweichungen zwischen den verfügbaren
Zahlungskrediten und den effektiven Abrechnungen entstanden seien. Ende
2000 seien beim Bund hängige Gesuche im Umfang von insgesamt 516
Millionen Franken zu verzeichnen gewesen.

Der Bundesrat sieht keinen unmittelbaren Handlungsbedarf, da
grundsätzlich mit dem Subventionsgesetz als Grundlage gewährleistet sein
sollte, dass beim Bund keine Zahlungsrück-stände auftreten. Auch die
noch offenen Subventionsgesuche würden keine speziellen Massnahmen
rechtfertigen, weil auch hier das Vorgehen für deren Behandlung
gesetzlich klar geregelt sei.

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

Auskunft: Thomas Brügger, Eidg. Finanzverwaltung, 031 324 92 16

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12.9.2001