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Geldwäschereigesetz: Zurück zum ordnungsgemässen Gesetzesvollzug

PRESSEMITTEILUNG

Geldwäschereigesetz: Zurück zum ordnungsgemässen Gesetzesvollzug

Der Bundesrat ist sich gewisser Vollzugsprobleme bei der Umsetzung des
Geldwäschereigesetzes (GwG) bewusst. Er misst der Behebung der auch im
Bericht der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates vom 29. Juni
2001 namhaft gemachten Mängel hohe Bedeutung bei und wird alles daran
setzen, so rasch wie möglich einen ordnungsgemässen Gesetzesvollzug
sicher zu stellen. Dies bekräftigte die Landesregierung an ihrer
heutigen Sitzung bei der Behandlung von drei parlamentarischen
Vorstössen.

Besorgt gezeigt über die Vollzugsprobleme hatten sich die
Sozialdemokratische Fraktion in einer Interpellation sowie die
Nationalräte Christian Grobet (PdA/GE) und Jean Spielmann (PdA/GE)  in
je einer Motion. Der Bundesrat zeigte sich bereit, Grobets Motion
teilweise und diejenige Spielmanns vollumfänglich entgegenzunehmen. Die
Behauptung Spielmanns, der Bundesrat füge sich dem Willen der
Finanzkreise, wies die Landesregierung dabei in aller Form zurück. Im
weiteren hielt sie fest, sie schenke diesem wichtigen Dossier
vollumfänglich die Beachtung, die ihm gebühre.

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

Auskunft: Peter Siegenthaler, Eidg. Finanzverwaltung, Tel: (031) 322 60
05

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12.9.2001