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Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Kontoeröffnung via Internet

PRESSEMITTEILUNG

Kontoeröffnung via Internet

Die Bankenkommission verpflichtet die reinen Internet-Banken und
-Effektenhändler, vor der Kontoeröffnung zum Zwecke der Überprüfung der
Kundenidentität und der fortlaufenden Überwachung der Geschäftsbeziehung
in bestimmten Fällen obligatorisch eine persönliche Vorsprache
durchzuführen. In jedem Fall gilt dies für Kunden, welche zu Beginn der
Geschäftsbeziehung Vermögenswerte von 500'000 Franken oder mehr
einbringen. Dies teilt der Bundesrat auf eine Einfache Anfrage von
Nationalrat Pierre Tillmanns (SP/VD) mit.

Tillmanns hatte sich erkundigt, wie die im Geldwäschereigesetz
vorgeschriebene Überprüfung der Kundenidentität bei Kontoeröffnungen via
Internet sicher gestellt wird. Wie der Bundesrat festhält, sind solche
Kontoeröffnungen gesetzlich nicht explizit geregelt, womit die physische
Anwesenheit des Kunden oder der Kundin nicht grundsätzlich gefordert
ist. Die Kontoeröffnung kann auch auf dem Korrespondenzweg erfolgen,
wobei die Wohnsitzadresse des Vertragspartners durch Postzustellung
bestätigt werden muss. Bei einer persönlichen Vorsprache in einem
späteren Zeitpunkt muss zudem eine persönliche Identifikation erfolgen.
Die Angemessenheit der heutigen Regelung wird zur Zeit durch eine von
der Eidg. Bankenkommission (EBK) eingesetzte Arbeitsgruppe überprüft,
wie der Bundesrat weiter mitteilt.

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

Auskunft: Barbara Schaerer, Eidg. Finanzverwaltung, Tel. (031) 322 60 18

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12.9.2001