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Mehr Informationen für Aktionäre - aber keine Privilegierung der öffentlichen Hand

PRESSEMITTEILUNG

Mehr Informationen für Aktionäre - aber keine Privilegierung der
öffentlichen Hand

Der Bundesrat unterstützt die Forderung nach einer allgemeinen
Überprüfung des Ausbaus der Aktionärsrechte. Er lehnt aber eine
einseitige Ausdehnung der Offenlegungspflichten und Auskunftsrechte zu
Gunsten des Gemeinwesens ab. Der Bundesrat beantragt deshalb, die
entsprechende Motion von Nationalrat Rudolf Joder (SVP/BE) abzulehnen.
Joder hatte in seiner Motion verlangt, es sei zu prüfen, wie durch eine
Gesetzesanpassung bei Aktiengesellschaften mit Beteiligung der
öffentlichen Hand die Offenlegungspflicht und das Auskunftsrecht der
Aktionäre erweitert werden könnten.
Der Bundesrat ist mit der allgemeinen Stossrichtung der Motion
grundsätzlich einverstanden. Er unterstützt deshalb auch die Forderung
nach einer allgemeinen Überprüfung des Ausbaus der Aktionärsrechte, wie
sie in anderen Motionen bereits verlangt wurde. Der Bundesrat vertritt
hingegen die Ansicht, dass die einseitige Ausdehnung der
Offenlegungspflichten und Auskunftsrechte zu Gunsten des Gemeinwesens
nur eine der möglichen Massnahmen darstellt, um das angestrebte Ziel
erreichen zu können. Es sollten vorab die aufgrund des Privatrechts
bestehenden Möglichkeiten voll ausgeschöpft werden. Reichen diese nicht
aus, so müssen die öffentlichen Interessen des Gemeinwesens durch
entsprechende Regelungen der Auskunftsrechte und Informationspflichten
im öffentlichen Recht sichergestellt werden.
Der Bundesrat beantragt aus den angeführten Gründen die Ablehnung der
Motion.

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

Auskunft: Eugen Künzler, Eidg. Finanzverwaltung, Tel 031 322 60 15

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12.9.2001