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Kein Sozialdumping bei öffentlichen Aufträgen

PRESSEMITTEILUNG

Kein Sozialdumping bei öffentlichen Aufträgen

Unternehmungen, die Sozialdumping betreiben, sollen nicht von
Bundesaufträgen profitieren dürfen. Dies hält der Bundesrat in seiner
Antwort zu einer Motion von Nationalrätin Franziska Teuscher (Grüne/BE)
fest. Einen generellen Ausschluss von Unternehmen, die Arbeit auf Abruf
praktizieren, erachtet der Bundesrat aber als unverhältnismässig und
beantragt darum, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.

Nationalrätin Franziska Teuscher und 32 Mitunterzeichnende haben den
Bundesrat in der Motion „Keine Vergabe von Aufträgen auf Kosten des
Personals“ aufgefordert, das Submissionsrecht zu ändern. Unternehmen,
die Personal auf Abruf beschäftigen, sollen bei der Vergabe von
öffentlichen Aufträgen nicht berücksichtigt werden dürfen.

Der Bundesrat hält in seiner heute veröffentlichten Stellungnahme fest,
dass er damit einverstanden ist, dass bei der Vergabe von Aufträgen des
Bundes keine Unternehmungen berücksichtigt werden dürfen, die Sozial-
oder Lohndumping betreiben. Dies ist im geltenden Beschaffungsrecht
festgeschrieben. Der Bundesrat betont aber auch, dass nur jene
Unternehmen von öffentlichen Aufträgen auszuschliessen sind, die gegen
gesetzliche oder gesamtarbeitsvertraglich verankerte Schutzbestimmungen
verstossen oder die - wo solche fehlen - in stossender Weise von den
orts- und berufsüblichen Arbeitsbedingungen abweichen.

Die Arbeit auf Abruf ist aber nach geltendem Recht zulässig, soweit
dabei nicht das Betriebsrisiko oder das wirtschaftliche Risiko auf die
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer übertragen wird. Einen generellen
Ausschluss von Unternehmen, die Arbeit auf Abruf praktizieren, erachtet
der Bundesrat deshalb als eine unverhältnismässige und ungeeignete
Massnahme zur Abwehr von Sozialdumping.

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

Auskunft:
Elisabeth Vogt, Beschaffungskommission des Bundes (BKB/BBL),  Tel 031
322 38 50
Informationsdienst BBL, 031 325 50 03

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5.9.2001